Formulare GB Ungarn: deutsche + ungarische

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Formulare GB Ungarn: deutsche + ungarische
Informationen über die Oberbank AG und ihre Dienstleistungen
I. Informationen über Oberbank und Kommunikation mit Oberbank
Die Oberbank AG wurde 1869 gegründet und besitzt eine österreichische Vollbankkonzession (§ 1
Abs. 1 Z 1-11, Z 15-18 und Z 20 Bankwesengesetz (BWG)), welche ihr durch die zuständige
Aufsichtsbehörde, die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien,
erteilt wurde. Gleichzeitig ist sie seit 15.09.2004 aufgrund einer Notifikation an die Tschechische
Nationalbank, Česká národní banka, Na Příkopě 28, 11503 Prag 1, zur Erbringung von Wertpapierund Bankdienstleistungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik berechtigt. Der Umfang der
Berechtigung ist auf der Internetseite der Tschechischen Nationalbank ersichtlich (www.cnb.cz).
Oberbank AG
Untere Donaulände 28
4020 Linz
Österreich
Telefon: 0732/7802 - DW
Internet: www.oberbank.at
in der Tschechischen Republik tätig über ihre Zweigniederlassung
Oberbank AG pobočka Česká republika
ID: 260 80 222, eingetragen in Teil A, Einlagenummer 7697 des Landesgerichts Budweis
nám. Přemysla Otakara II. 6/3
370 01 Budweis
Telefon: +420 / 387 717 1-DW
Internet: www.oberbank.cz
Der Kunde hat die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per Brief, per Telefax oder per e-mail in
tschechischer oder deutscher Sprache während der Geschäftszeiten mit der Oberbank AG zu
kommunizieren. Aufträge des Kunden können persönlich oder schriftlich in tschechischer Sprache
übermittelt werden. Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ist auch die Übermittlung
telefonisch möglich. Der jeweilige Vertrag über die Gewährung der Investitionsdienstleistung kann
weitere Bestimmungen für die Korrespondenz bspw. betreffend der Übermittlung von Aufträgen
enthalten.
II. Wertpapierdienstleistungen
Die Oberbank AG bietet eine breite Palette von Geschäften in Wertpapieren und anderen
Finanzinstrumenten an, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von
Wertpapieren sowie deren Verwahrung. Die Oberbank AG bietet in der Tschechischen Republik
insbesondere folgende Hauptwertpapierdienstleistungen im Sinne des tschechischen
Kapitalmarkthandelsgesetzes 2004, Gesetz Nr. 256/2004 Slg., idgF, KMHG, an:
a)Entgegennahme und Weitergabe von Aufträgen betreffend Investitionsmittel, einschließlich der
Vermittlung von Geschäften mit Investitionsmitteln;
b)Durchführung von Aufträgen betreffend Investitionsmittel auf Rechnung des Kunden;
c)Bewirtschaftung von Vermögen des Kunden (Vermögensverwaltung), wenn deren Bestandteil
ein Investitionsmittel ist, aufgrund eigenen Ermessens im Rahmen der vertraglichen
Vereinbarungen;
d)Investitionsberatung betreffend Investitionsmittel (Anlageberatung) , d.h. Gewährung von
individueller Beratung, die direkt oder indirekt auf den Einkauf, den Verkauf, die Zeichnung, die
Allokation (Platzierung), die Auszahlung, die Innehabung oder eine andere Verfügung mit einem
konkreten Investitionsmittel oder auf die Geltendmachung eines Rechts auf eine derartige
Verfügung gerichtet ist;
e)Zeichnung und Allokation von Investitionsmitteln mit der Verbindlichkeit ihrer Zeichnung (d.h.
Verpflichtung des Wertpapierhändlers auf eigene Rechnung einen Teil der Emission zu
zeichnen, für den kein Käufer gefunden wird „on a firm commitement basis“);
f)Allokation von Investitionsmitteln ohne Verbindlichkeit ihrer Zeichnung („without a firm
commitement basis“);
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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sowie folgende Nebenwertpapierdienstleistungen:
a)Verwahrung und Verwaltung von Investitionsmitteln einschließlich zusammenhängender
Dienstleistungen, einschließlich der Führung einer Evidenz im Anschluss an die Zentralevidenz
der Wertpapiere, der Führung einer eigenständigen Evidenz der Investitionsmittel (oder der
Führung einer Evidenz im Anschluss an die eigenständige Evidenz der Investitionsmittel)
(Depotgeschäft);
b)Gewährung von Krediten oder Darlehen an den Kunden zur Ermöglichung des Geschäfts mit
Investitionsmitteln, an dem sich der Kredit- oder Darlehensgeber beteiligt;
c)Beratungstätigkeit betreffend die Struktur des Kapitals, die industrielle Strategie und damit
zusammenhängende Fragen, sowie die Gewährung von Rat und Dienstleistungen betreffend
die Umwandlung von Gesellschaften oder die Übertragung des Betriebes;
d)Gewährung von Investitionsempfehlungen und -analysen von Investitionsgelegenheiten oder
ähnlichen allgemeinen Empfehlungen betreffend den Handel mit Investitionsmitteln;
e)Durchführung von Devisenoperationen im Zusammenhang mit der Gewährung von
Investitionsdienstleistungen;
f)Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zeichnung oder der Allokation von
Investitionsmitteln;
g)Ähnliche Dienstleistungen betreffend Vermögenswerte
Die Oberbank erklärt, dass sie zur Erbringung von Investitionsdienstleistungen keine gebundenen
Vertreter (Handelsvertreter) iSv § 32a KMHG verwendet.
III. Finanzinstrumente
Oberbank bietet Investitionsdienstleistungen hinsichtlich folgender Finanzinstrumente an:
Verzinsliche Wertpapiere; Aktien; Wertpapierneuemissionen im Inland (Tschechische Republik) und
in Österreich; Bezugsrechte; Zertifikate, strukturierte Anleihen, Optionsscheine; Finanzderivate;
Anteile an Investmentfonds; Devisenkassageschäfte im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften.
Genauere Informationen über Charakter und Eigenschaften der möglichen Finanzinstrumente, auf
die sich die Dienstleistungen von Oberbank beziehen, einschließlich von deren Risiken sind im
Risikohinweis - Allgemeine Veranlagungsrisiken und Besondere Veranlagungsrisiken enthalten, die
dem Kunden rechtzeitig im Zuge der Beratung ausgefolgt werden.
Sofern Oberbank Angaben über die Ertragsfähigkeit des Finanzinstruments oder der
Investitionsdienstleistung in der Vergangenheit macht, eine vergangene Leistung simuliert, Angaben
über die künftige Ertragsfähigkeit macht, sind diese in Infoblättern und Infobroschüren für die
jeweiligen Finanzinstrumente in Übereinstimmung mit § 15a KMHG und § 17 der Kundmachung der
Tschechischen Nationalbank, Nr. 303/2010 Slg., idgF, DVO, enthalten, die dem Kunden vorab
ausgehändigt werden.
IV. Vermögensschutz
Die Oberbank AG gehört der Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H. mit Sitz
in Wien an.
Die vom Kunden gewährten Finanzinstrumente und Geldmittel sowie die im Rahmen der
Dienstleistungserbringung erlangten Finanzinstrumente werden in der Oberbank getrennt von
Finanzinstrumenten und Geldmitteln anderer Kunden und von eigenen Finanzinstrumenten und
Geldmitteln verwahrt. Oberbank führt die anvertrauten Finanzinstrumente auf individuellen
Kundenkonten, getrennt vom eigenen Vermögen.
Die Finanzinstrumente und Geldmittel können sich im Namen von Oberbank auch in der Innehabung
dritter, im Einzelnen bekanntzugebender Personen befinden, die Oberbank zur Erbringung ihrer
Dienstleistungen heranzieht, wobei diese getrennt vom Vermögen der dritten Person und von
Oberbank aufzubewahren sind (Bei den dritten Personen gibt es ein Depot B lautend auf die
Oberbank, auf welchem alle Kundenwerte gesammelt verwahrt werden, und in der Oberbank sind
die Finanzinstrumente und Geldmittel der Kunden getrennt und somit voneinander unterscheidbar
auf individuellen Kundenkonten registriert sind).
Bei Auswahl dieser dritten Personen geht Oberbank mit der entsprechenden Sorgfalt vor; dazu
überprüft sie regelmäßig die fachliche Eignung und die Vertrauenswürdigkeit der dritten Person,
berücksichtigt die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und wählt nur solche Personen aus
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
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Staaten der Europäischen Union aus, in denen sämtliche Maßnahmen zum Schutz von Kunden im
Sinne der Richtlinien (insb. RL 2004/39/EG) entsprechend umgesetzt wurden. Oberbank haftet für
die Handlungen und Unterlassungen der dritten Person in Übereinstimmung mit den allgemein
verbindlichen Rechtsvorschriften.
Oberbank macht den Kunden darauf aufmerksam, dass die Rechtsvorschriften, denen die dritte
Person unterliegt, die Hinterlegung der Finanzinstrumente auf einem Sammelkonto ermöglichen
können, was dazu führen kann, dass der Nachweis des Eigentums eines einzelnen Kunden an auf
Sammelkonten hinterlegten Finanzinstrumenten erschwert sein kann bzw. nicht unterscheidbar sein
können vom Vermögen dieser dritten Person, sofern sich dies aus einer ausländischen
Rechtsordnung ergibt. Finanzinstrumente des Kunden, die im Namen von Oberbank in Österreich /
der Tschechischen Republik gehalten werden, werden auf Sammelkonten geführt.
Wenngleich ausländische Rechtsordnungen gewöhnlich im Fall der Insolvenz der dritten Person als
Verwahrer von Finanzinstrumenten eine Aussonderung aus der Insolvenzmasse vorsehen, kann die
Eingliederung in die Insolvenzmasse nicht generell ausgeschlossen werden, insb. wenn es sich um
auf Sammelkonten gehaltene Finanzinstrumente handelt. Oberbank ist somit im Fall der Insolvenz
der dritten Person ihrem Kunden gegenüber für die Rückstellung bzw. Sicherstellung der in der
Innehabung der dritten Personen befindlichen Finanzinstrumente verantwortlich.
Zur Einlagensicherung siehe auch Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
V. Kosten für Investitionsdienstleistungen
Der Gesamtpreis für die Investitionsdienstleistung (in Euro einschließlich des Umrechnungskurses
und -stichtages in Tschechischen Kronen) einschließlich sämtlicher Gebühren und Steuern, die über
die Oberbank zu bezahlen sind, sowie weitere damit zusammenhängende Kosten sowie weitere
finanzielle Verbindlichkeiten aus der Investitionsdienstleistung ergeben sich aus den
Wertpapierkonditionen, der auf der Internetseite der Oberbank einzusehen ist, wobei das Entgelt
nach den einzelnen Investitionsdienstleistungen aufgegliedert ist:
An- und Verkauf an Börsen
Kauf über Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
Depotverwahrungs- und -verwaltungsentgelt
Finanztermingeschäfte, etc.
Die vom Kunden zu tragenden und in der Wertpapierabrechnung oder durch sonstige
Rechnungslegung ausgewiesenen Kosten werden von dem vereinbarten Konto abgebucht. Im
Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften können weitere Kosten und Steuern entstehen, die nicht
von der Bank in Rechnung gestellt werden.
Im Fall eines Festpreisgeschäftes gilt der vereinbarte Festpreis, der die Handelsspanne der Bank
einschließt; eine Provision fällt nicht an.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen mit dem Kunden geschlossenen
Vertrag.
VI. Besteuerung
Einkünfte aus dem Besitz oder aus dem Verkauf von Finanzinstrumenten können neben der
Besteuerung in der Tschechischen Republik auch der Besteuerung im Ausland unterliegen. Die
steuerlichen Auswirkungen sind mit einem Steuerberater zu konsultieren.
Sofern für ein von der Oberbank AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein
Prospekt nach dem österreichischen Kapitalmarktgesetz (KMG) veröffentlicht ist, wird dieser zur
kostenlosen Ausgabe bei der Oberbank AG, Platz I.P. Pavlova 5, 12000 Prag 2, Telefon 00420/ 224
190 135 bereitgehalten.
VII. Konfliktregelung
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen KundInnen und der Oberbank AG vermittelt die
Ombudsstelle: Oberbank AG, Ombudsstelle, Platz I.P. Pavlova 5, 12000 Prag 2.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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Ausführungsgrundsätze im Handel mit Finanzinstrumenten
A. Vorbemerkung
1. Anwendungsbereich
Die Oberbank AG pobočka Česká republika schließt alle Geschäfte mit Finanzinstrumenten über die
Oberbank AG ab. Diese Ausführungsgrundsätze beruhen somit auf den von der Oberbank AG
verwendeten Ausführungsgrundsätzen.
Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die der Kunde der Bank zum Zwecke
des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderer Finanzinstrumente (z. B.
Optionen) erteilt.
Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die Bank auf Grundlage des Kundenauftrages für
Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein
entsprechendes Ausführungsgeschäft im Sinne eines Kaufes oder Verkaufes abschließt
(Kommissionsgeschäft). Schließen Bank und Kunde unmittelbar einen Kaufvertrag über
Finanzinstrumente (Festpreisgeschäft), findet Nr. 7 dieser Grundsätze Anwendung. Diese
Grundsätze gelten auch, wenn die Bank in Erfüllung ihrer Pflichten aus einem
Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstrumente
erwirbt oder veräußert.
2. Ziel der Auftragsausführung
Kundenaufträge können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen
Ausführungsplätzen ausgeführt werden, z. B. an Börsen oder an sonstigen Handelsplätzen, im
Inland oder im Ausland oder im Präsenzhandel einerseits, im elektronischen Handel andererseits. In
den nachfolgenden Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze in
den maßgeblichen Finanzinstrumentsarten beschrieben, die im Regelfall gleich bleibend eine
bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten lassen und über welche die Bank daher
die Aufträge des Kunden ausführen wird.
Bei der Festlegung konkreter Ausführungsplätze geht die Bank davon aus, dass der Kunde vorrangig
den - unter Berücksichtigung aller mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten bestmöglichen Preis erzielen will. Da Wertpapiere im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und
deshalb im Zeitverlauf nach der Auftragserteilung eine Kursentwicklung zum Nachteil des Kunden
nicht ausgeschlossen werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplätze berücksichtigt, an
denen eine vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Die Bank wird im
Rahmen der vorgenannten Maßstäbe ferner ergänzend andere relevante Kriterien (z. B.
Marktverfassung, Sicherheit der Abwicklung) beachten.
3. Vorrang von Weisungen
Der Kunde kann der Bank Weisungen erteilen, an welchen Ausführungsplätzen seine Aufträge
ausgeführt werden sollen. Er kann bei der Erteilung von Weisungen auch Preisgrenzen für das
Ausführungsgeschäft vorgeben. Aufträge Orders „interessewahrend“ (die Bank erhält vom Kunden
die Anweisung, die Abwicklung des Wertpapierauftrages der Marktsituation entsprechend in
mehreren Schritten vorzunehmen) oder in ähnlicher Form auszuführen, die die Benennung eines
einzigen Ausführungsplatzes nicht möglich machen, werden von der Bank nach eigenem Ermessen
unter Wahrung der Interessen des Kunden zur Ausführung gebracht. Solche Weisungen gehen
diesen Ausführungsgrundsätzen vor.
Hinweis: Liegt eine ausdrückliche Weisung vor, geht die Weisung vor und wird die Bank den
Auftrag nicht gemäß diesen „Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung“ ausführen.
4. Weiterleitung von Aufträgen
In bestimmten Fällen (bspw. wenn die Bank keinen direkten Zugang zu einem Ausführungsplatz hat)
wird die Bank den Auftrag des Kunden nicht selbst ausführen, sondern ihn unter Wahrung dieser
Grundsätze an ein anderes qualifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen zur Ausführung
weiterleiten, wobei Oberbank die Einhaltung der Ausführungsgrundsätze durch dritte Personen
sicherstellt.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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5. Bearbeitung von Aufträgen
Voraussetzung für die Bearbeitung von Aufträgen ist, dass das Guthaben des Kunden bzw. der
Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt Oberbank den Auftrag ganz oder
teilweise nicht aus, wird sie den Kunden unverzüglich auf dessen Ersuchen unterrichten.
Oberbank wird Aufträge des Kunden in Bezug auf Aufträge von anderen Kunden gerecht und
unverzüglich verarbeiten. Zu diesem Zweck gelten folgende Regeln für die Verarbeitung von
Aufträgen:
unverzügliche und genaue Aufzeichnung der Entgegennahme und Durchführung der
Anweisungen;
Verarbeitung von vergleichbaren Anweisungen der Kunden nach der zeitlichen
Reihenfolge des Eingangs;
ordentliche Auseinandersetzung des durchgeführten Auftrags, wenn ihn der Händler
durchführt;
Oberbank führt selbst keine Bündelung von Aufträgen durch, d.h. ein Kundenauftrag wird
nicht zusammen mit einem Geschäft auf eigene Rechnung oder einem Auftrag eines anderen
Kunden durchgeführt (Ausgenommen hiervon sind Aufträge betreffend Investmentfonds, die
direkt von der Investitionsgesellschaft verwaltet werden)
Entstehen bei Verarbeitung von Aufträgen wesentliche Schwierigkeiten, informiert Oberbank den
Kunden darüber unverzüglich.
6. Abweichende Ausführung im Einzelfall
Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine abweichende Ausführung
erforderlich machen, führt die Bank den Auftrag im Interesse des Kunden aus.
7. Festpreisgeschäfte
Diese Ausführungsgrundsätze gelten nur eingeschränkt, wenn die Bank und der Kunde miteinander
einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis schließen
(Festpreisgeschäft).
In diesem Fall entfällt eine Ausführung im o.g. Sinne; vielmehr sind Bank und Kunde entsprechend
der vertraglichen Vereinbarung unmittelbar verpflichtet, die geschuldeten Finanzinstrumente zu
liefern und den Kaufpreis zu zahlen. In den nachfolgenden Ausführungsgrundsätzen wird
angegeben, in welchen Fällen die Bank den Abschluss solcher Festpreisgeschäfte regelmäßig
anbietet.
Dies gilt entsprechend, wenn die Bank im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots
Wertpapiere zur Zeichnung anbietet oder wenn sie und Kunden miteinander Verträge über
Finanzinstrumente abschließen (z. B. Optionsgeschäfte), die nicht an einer Börse handelbar sind.
8. Sicherungsrechte
Oberbank, ggf. eine dritte Person kann nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages und der geltenden
Rechtsvorschriften bezüglich der vom Kunden übernommenen bzw. für den Kunden gehaltenen
Finanzinstrumente Pfandrechte, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung, etc. geltend machen.
B. Ausführungsgrundsätze in unterschiedlichen Arten von Finanzinstrumenten
Wir leiten Kundenorders unverzüglich an die Börsen, wo das Wertpapier notiert, weiter.
Kundenorders, die wir außerhalb der Börsehandelszeiten bzw. an Feiertagen erhalten, werden an
der Börse platziert, sobald diese den Handel wieder aufnimmt.
1. Verzinsliche Wertpapiere
Oberbank bietet die Möglichkeit an, verzinsliche Wertpapiere direkt bei der Bank zu erwerben oder
wieder an sie zu verkaufen. Das aktuelle Angebot, insbesondere der Preis, kann jeweils bei der Bank
erfragt werden. Erwerb und Veräußerung erfolgen zu einem mit der Bank fest vereinbarten Preis
(Festpreisgeschäft).
Hinweis: Bei Festpreisgeschäften ist der Ertragsanteil der Bank im Festpreis enthalten. Weitere
Kosten (z. B. Maklercourtage o.ä.) entstehen nicht.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
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Soweit ein Festpreisgeschäft zwischen Bank und Kunde nicht zustande kommt, führt die Bank
Kundenaufträge im Wege der Kommission wie folgt aus:
Sofern die Größe der Order eine Ausführung an der Börse möglich erscheinen lässt, werden wir
Orders in verzinslichen Wertpapieren an einer Börse ausführen, an der ein Handel und eine
vollständige Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Ist wegen der Größe der Order eine
Ausführung an der Börse nicht ohne weiteres möglich, werden wir sie im Interbankenhandel mit
einem anderen Kreditinstitut oder einem anderen Finanzdienstleistungsunternehmen ausführen.
2. Aktien
Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien wird die Bank in der Regel im Wege der Kommission wie
folgt ausführen:
a) wenn die Wertpapiere nur an einer Börse gehandelt werden (single listing), platzieren wir die
Order an dieser Börse
b) wenn die Wertpapiere an mehreren Börsen gehandelt werden (multiple listing), platzieren wir die
Order an der Heimatbörse des Wertpapiers.
Ausgenommen von dieser Regelung sind in Deutschland die Werte des DAX, SDAX, MDAX und
TECDAX, die immer in XETRA und nicht an der Heimatbörse platziert werden.
Orders in österreichischen Aktien werden im vollelektronischen Handel (XETRA) ausgeführt.
Oberbank hat keinen direkten Zugang zur Prager Wertpapierbörse (Burza cenných papírů Praha);
sie bedient sich bei der Ausführung einer Order in der Tschechischen Republik geeigneter anderer
Banken oder Finanzdienstleistungsunternehmen (Broker), die über einen Zugang zur Prager
Wertpapierbörse oder dem jeweiligen Ausführungsplatz verfügen. Dies gilt ebenso für weitere
Ausführungsplätze, zu denen Oberbank keinen direkten Zugang hat. Diese Broker werden die Order
dann auftragsgemäß an die Börse weiterleiten.
Soweit im Einzelfall die Art oder der Umfang des Auftrags eine abweichende Ausführung erforderlich
erscheinen lässt, führt die Bank den Auftrag im Interesse des Kunden aus.
3. Wertpapierneuemissionen In- und Ausland
Wenn die Oberbank nicht im Konsortium vertreten ist, werden die Zeichnungsaufträge an eine im
Konsortium vertretene Bank gegeben, wo die Oberbank die größten Chancen für eine Zuteilung
sieht.
Die Zuteilung der Kundenorders erfolgt nach dem Zuteilungsschlüssel des Konsortialführers oder
prozentuell vom erhaltenen Wertpapiervolumen. Sollte die Oberbank keine Zuteilung erhalten,
erlöschen die Zeichnungsaufträge der Kunden.
Unabhängig von dem entsprechenden Zuteilungsverfahren wird die Bank darauf achten, dass die
Zuteilung im Interesse aller Kunden fair und wenn möglich in handelbaren Mindestgrößen erfolgt.
4. Bezugsrechte
Orders in österreichischen Bezugsrechten werden im vollelektronischen Handel (XETRA)
ausgeführt. Bei der Ausführung einer Order in der Tschechischen Republik oder im Ausland bedient
sich die Bank geeigneter anderer Banken oder Finanzdienstleistungsunternehmen (Broker), die über
einen Zugang zu dem jeweiligen Ausführungsplatz verfügen. Diese Broker werden die Order dann
auftragsgemäß an die Börse weiterleiten.
Bezugsrechte, wo die Oberbank keine Kundenorder erhalten hat, werden wir versuchen
interessewahrend für den Kunden am letzten Handelstag zu verkaufen. Sollte kein
Bezugsrechtshandel zustande kommen, verfallen die Bezugsrechte wertlos.
Um die mit der Abwicklung verbundenen Kosten gering zu halten, behält sich die Bank im Interesse
der Kunden vor, Aufträge zusammenzufassen und gesammelt zum Handel aufzugeben.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
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5. Zertifikate, strukturierte Anleihen, Optionsscheine
Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Zertifikaten, strukturierten Anleihen oder Optionsscheinen wird
die Bank in der Regel im Wege der Kommission über die Heimatbörse des Wertpapiers ausführen.
Beziehen sich die Aufträge auf von der Bank selbst oder von mit ihr verbundenen Unternehmen
emittierte Zertifikate, strukturierte Anleihen oder Optionsscheine, wird die Bank die Aufträge in der
Regel im Wege des Festpreisgeschäftes ausführen. Kommt kein Festpreisgeschäft zustande, wird
die Bank auch diese Aufträge über eine inländische bzw. ausländische Börse ausführen.
6. Finanzderivate
Hierunter fallen u.a. auch Finanztermingeschäfte, die unter standardisierten Bedingungen an einer
Börse gehandelt werden oder die außerbörslich bilateral zwischen Kunde und Bank individuell
vereinbart werden. Je nach Finanzinstrument kommen hierfür besondere Bedingungen oder
spezielle Verträge zum Einsatz (Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte).
Aufträge in börsegehandelten Finanzderivaten werden wir an der jeweiligen Heimatbörse/
Haupthandelsplatz ausführen, an der der jeweilige Kontrakt gehandelt wird.
Bei nicht börsegehandelten Finanzderivaten, wie beispielsweise Devisentermingeschäften,
Optionen, Swaps oder Kombinationen dieser Produkte, handelt es sich um bilaterale Verträge
zwischen den jeweiligen Vertragspartnern.
7. Anteile an Investmentfonds
Die Ausgabe von Anteilen an Investmentfonds zum Ausgabepreis sowie deren Rückgabe zum
Rücknahmepreis nach Maßgabe des Gesetzes über Investmentgesellschaften und Investmentfonds,
Nr. 240/2013 Slg., idgF, unterliegt nicht den gesetzlichen Regelungen zur bestmöglichen Ausführung
von Kundenaufträgen.
Die Bank führt Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von Anteilen in Investmentfonds
grundsätzlich nach Maßgabe des tschechischen Gesetzes über Investmentgesellschaften und
Investmentfonds, Nr. 240/2013 Slg., idgF, direkt oder indirekt über eine Investmentgesellschaft aus.
Bei Ausführung von Aufträgen in Investmentfonds, die spezifisch zum Börsenhandel aufgelegt
worden sind (Exchange Traded Funds), wird die Bank die Order an der Heimatbörse ausführen, an
der die Fonds notiert sind.
8. Devisenkassageschäfte im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften
Sollte der Kunde nicht ausdrücklich ein Festpreisgeschäft für die Devisentransaktion wünschen, wird
der Auftrag zum Oberbank-Fixingkurs abgerechnet. Dieser Oberbank-Fixingkurs wird einmal täglich
zwischen 12.30 und 13.00 unter Berücksichtigung der angesammelten Aufträge und der
Marktverhältnisse festgelegt.
C. Schlussbemerkung
Für nicht sofort oder am ersten Gültigkeitstag ausgeführte Aufträge übernimmt die Bank die
rechtliche Verwaltung des Auftrages sowie die Informationsweiterleitung bei etwaigen
Kapitalmaßnahmen, die zum Erlöschen eines Auftrages führen (bspw. Ausschüttungen). Weitere
Nachsorgepflichten wie zum Beispiel die Überwachung, ob ein Auftrag zur Ausführung gelangt,
übernimmt die Bank nicht. Sie wird den Kunden auf Nachfrage jedoch über den Status seines
Auftrags informieren.
Die Grundsätze der Auftragsausführung und die vorliegenden Informationen zur Auftragsausführung
im Wertpapiergeschäft werden regelmäßig - zumindest jedoch einmal jährlich - überprüft und,
sofern hierfür Erfordernisse bestehen, angepasst. Über jede wesentliche Änderung der Grundsätze
der Auftragsausführung werden die Kunden unverzüglich unter Verwendung eines geeigneten
Mediums informiert. Die aktuell gültige Version der Informationen zur Auftragsausführung im
Wertpapiergeschäft kann auf der Internet-Seite der Oberbank (www.oberbank.cz) eingesehen
werden.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
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D. Derzeit mögliche Börseländer
Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Hong Kong, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland,
Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechien,
Türkei, Ungarn, USA.
Näheres zu den Ausführungsplätzen ist in dem nachstehenden Anhang zu Ausführungsgrundsätzen
im Handel mit Finanzinstrumenten zu finden.
E. Berichterstattung
Die Oberbank AG übermittelt dem Kunden auf Wunsch Informationen über den Stand seines
Auftrages. Dem Kunden wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung eines Auftrages
oder, sofern die Bank die Bestätigung des Auftrages von einem Dritten erhält, spätestens am ersten
Geschäftstag nach Eingang der vollständigen Daten eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung
übermittelt.
Oberbank gewährt dem Kunden in Papierform oder mit dessen Zustimmung auch auf einem
sonstigen dauerhaften Datenträger, der dem Kunden die Aufbewahrung und Speicherung für
angemessene Zeit ermöglicht, Informationen über die Auftragsdurchführung und auf
Kundenersuchen auch über den Stand eines bislang nicht durchgeführten Auftrags sowie über den
Stand der Geldmittel und Finanzinstrumente im Eigentum des Kunden, im Fall der
Vermögensbewirtschaftung auch über die abgeschlossenen Geschäfte, und zwar innerhalb der
gesetzlichen Fristen. Oberbank trifft diese Informationspflicht nicht, wenn diese Informationen dem
Kunden von einer dritten Person gewährt werden.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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Anhang zu Ausführungsgrundsätzen im Handel mit Finanzinstrumenten
Seznam převodních míst
Stát
Australien
Belgien
Bulgarien
Tschechische Republik
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Hongkong
Kroatien
Irland
Italien
Japan
Südafrika
Kanada
Litauen
Lettland
Luxemburg
Ungarn
Deutschland
Niederlande
Polen
Portugal
Österreich
Greichenland
Rumänien
Russland
Serbien und Montenegro
Schweden
Schweiz
Singapur
Slowakai
Slowenien
Spanien
Türkei
Großbritannien
USA
Název převodního místa
Australia Securities Exchange
NYSE Euronext Brussels Stock Exchange
Bulgarien Stock Exchange
Prague Stock Exchange
NASDAQ OMX Copenhangen
NASDAQ OMX Tallin
NASDAQ OMX Helsinki
NYSE Euronext Paris Stock Exchange
Stock Exchange of Honkkong
Zagreb Stock Exchange
Irish Stock Exchange
Borsa Italiana
Tokyo Stock Exchange
Johannesburg Stock Exchange
Montreal Exchange
NASDAQ OMX Vilnius
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Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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Information zu Interessenkonflikten
Die Richtlinie für Märkte über Finanzinstrumente 2004/39/EG mitsamt ihrer Durchführungsrichtlinie
2006/73 und ihrer Durchführungsverordnung Nr. 1287/2006 hat zu einer Neufassung des
österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2007) sowie zum Erlass des tschechischen
Kapitalmarkthandelsgesetzes, Nr. 256/2004 Slg. (KMHG 2004) und der Durchführungsverordnung,
Nr. 303/2010 Slg. (DVO 2010) geführt.
Im Sinne des § 35 WAG 2007 hat ein Kreditinstitut wirksame, seiner Größe und Organisation sowie
der Art, des Umfangs und der Komplexität seiner Geschäfte angemessene Leitlinien für den
Umgang mit Interessenkonflikten festzulegen und diese laufend anzuwenden, um zu verhindern,
dass Interessenkonflikte den Kundeninteressen schaden. Im Sinne von § 12 lit. b) KMHG iVm §§ 11
ff DVO richtet ein Wertpapierhändler zur Sicherstellung einer umsichtigen Erbringung von
Investitionsdienstleistungen ein System zur Feststellung und Lösung von Interessenkonflikten
zwischen ihm, seinen Konzerngesellschaften, seinen Mitarbeitern und seinen Kunden bzw.
zwischen seinen Kunden untereinander ein.
Interessenkonflikte können insbesondere durch das Zusammentreffen von mehreren
Kundenaufträgen, das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder
sonstigen eigenen Interessen der Bank, einschließlich mit der Bank verbundenen Unternehmen
bzw. Konzerngesellschaften oder durch das Zusammentreffen von Kundenaufträgen mit Geschäften
oder eigenen Interessen von Mitarbeitern der Bank oder zwischen Kunden untereinander, bei Erhalt
oder Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der
Investitionsdienstleistung (siehe Information über die Gewährung und Annahme von Vorteilen im
Geschäft mit Finanzinstrumenten), durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt
sind, etc. entstehen.
Zur Feststellung von Interessenkonflikten zieht Oberbank iSv § 12 Abs. 1 DVO in Betracht, ob
bestimmte Personen (Händler, beherrschende Person, beherrschte Person, Schwestergesellschaft,
sowie deren leitende Personen, Mitarbeiter und gebundene Vertreter; Personen mit einer
Sonderstellung zum Händler [Investitionsvermittler, gebundener Vertreter Personen ohne
Arbeitnehmerstellung, die bei der Dienstleistungserbringung eingesetzt werden, etc.])
- auf Kosten des Kunden einen finanziellen Vorteil erlangen oder einen finanziellen Nachteil
vermeiden;
- ein abweichendes Interesse am Ergebnis der Investitionsdienstleistung für den Kunden haben;
- motiviert sind, das Interesse des Kunden vor den Interessen eines anderen Kunden zu
bevorzugen;
- im selben Geschäftsbereich wie der Kunde tätig sind;
- einen Vorteil von einer dritten Person erhalten und dieser Vorteil kein gewöhnliches Entgelt für
die gewährte Dienstleistung darstellt.
Oberbank stellt Umstände in Bezug auf konkrete von ihr oder in ihrem Namen erbrachte
Investitionsdienstleistungen und Tätigkeiten fest, die zu einem Interessenkonflikt führen können, der
eine wesentliche Gefahr der Beeinträchtigung von Kundeninteressen darstellt; Oberbank führt weiter
ein aktuelles Verzeichnis der gewährten Investitionsdienstleistungen, aus denen wesentliche
Interessenkonflikte entstanden sind bzw. entstehen können. Zur Vermeidung etwaiger
Interessenkonflikte dienen weiter die Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten, welche in
der gegenständlichen Information zusammenfassend dargestellt werden.
Die Leitlinien können nach Maßgabe des Einzelfalls insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung
der Unabhängigkeit der Personen, derer sich Oberbank bei Erbringung ihrer
Investitionsdienstleistungen bedient (Personen mit einer Sonderbeziehung zur Bank), enthalten:
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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- wirksames Vorgehen zur Eingrenzung oder Kontrolle des Austausches von Informationen
zwischen Personen mit einer Sonderbeziehung zur Bank, wenn mit den Informationen die
Gefahr eines Interessenkonflikts droht und der Austausch die Interessen des Kunden
gefährden könnte;
- unabhängige Kontrolle der Personen mit einer Sonderbeziehung zur Bank, die an der
Dienstleistungserbringung für den Kunden beteiligt sind, deren Interessen (oder die Interessen
von Personen, für die sie tätig werden) im Widerspruch stehen können;
- Eingrenzung einer direkten Verbindung zwischen der Entlohnung von Personen mit
Sonderbeziehung zur Bank, die in verschiedenen Bereichen tätig sind, sofern aus diesen
unterschiedlichen Tätigkeiten ein Interessenkonflikt entstehen kann;
- Maßnahmen zur Verhinderung der Möglichkeit zur Ausübung eines unberechtigten oder
unbegründeten Einflusses auf die Art, wie die zuständige Person mit einer Sonderbeziehung
zur Bank die Erbringung der Investitionsdienstleistung sicherstellt;
- Maßnahmen zur Sicherstellung, dass eine Person mit einer Sonderbeziehung zur Bank nicht an
der Dienstleistungserbringung beteiligt ist, wenn dadurch die ordentliche Lösung des
Interessenkonflikts gefährdet ist, oder zur Kontrolle dieser Tätigkeit, sodass die ordentliche
Lösung des Interessenkonflikts nicht gefährdet wird.
Weiters dienen der Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft, die Richtlinien
für Geschäfte eigener Mitarbeiter, die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007, die
Interessenkonflikte und Informationen für Kunden-Verordnung der Finanzmarktaufsicht sowie etliche
interne Vorschriften dazu, etwaige Interessenkonflikte zu verhindern und sind integrierender
Bestandteil der Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten.
In diesem Zusammenhang hat die Oberbank vielfältige organisatorische Maßnahmen ergriffen, um
Interessenkonflikte zu vermeiden. Wesentliche Vorkehrungen sind dabei
• die Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen,
• die Trennung von Verantwortlichkeiten,
• die Verpflichtung der Mitarbeiter der Oberbank zur Einhaltung der Richtlinien für Geschäfte
eigener Mitarbeiter,
• die tourliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter,
• die Verpflichtung zur Meldung von Mandaten der Geschäftsleitung in anderen börsenotierten
Gesellschaften,
• die Nennung von über 4 % Beteiligungen der Oberbank AG und deren Konzerngesellschaften
an anderen börsenotierten Emittenten,
• die Durchführung von Neuemissionen nach einem transparenten Aufteilungsschlüssel,
• die Offenlegung und Bekanntmachungen von Insiderinformationen im Zusammenhang mit
Wertpapierinformationen zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen,
• die Priorität von Kundeninteressen gegenüber dem Eigenhandel der Bank,
• die Beachtung des Prioritätsprinzips, d.h. sämtliche Aufträge werden in der zeitlichen
Reihenfolge ihres Einlangens ausgeführt bzw. weitergeleitet,
• die interne Einschaltung des Compliance-Verantwortlichen bzw. dessen Genehmigungspflichten
bei möglichen Interessenkonflikten,
• der vertrauliche Umgang mit vertraulichen Informationen unter Einschaltung des ComplianceVerantwortlichen sowie die Hintanhaltung von verpönten Verhaltensweisen, welche im Standard
Compliance Code aufgezählt werden,
• Regeln über die Gewährung und Annahme von Vorteilen im Geschäft mit Finanzinstrumenten.
Für die Überwachung und Einhaltung der genannten Bestimmungen ist die unabhängige
Compliance-Stelle Sekretariat zuständig, welche ein tourlich geführtes Konfliktregister erstellt. Der
Compliance-Stelle obliegt es auch Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Interessenkonflikte zu
bewältigen. Meldungen sowie die nachprüfende Kontrolle bei Auftreten von Interessenkonflikten
werden von der Compliance-Stelle dokumentiert.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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Sollten die dargelegten Grundsätze nicht ausreichen, eine Beeinträchtigung von Kundeninteressen
auszuschließen, wird die Oberbank den zugrunde liegenden Interessenkonflikt vor Erbringung der
Investitionsdienstleistung (Geschäftsabschluss, Beratung) offen legen, um eine Entscheidung auf
informierter Grundlage zu ermöglichen oder die Investitionsdienstleistungserbringung ablehnen.
In diesem Zusammenhang halten wir fest, dass wir unsere eigenen Produkte bzw. Produkte von
Unternehmen, an denen wir beteiligt sind, bevorzugt anbieten, sofern das Produkt für den Kunden
geeignet und angemessen ist. Die Oberbank wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
eine kundenorientierte, anleger- und anlagegerechte Beratung vornehmen und auch über geeignete
Produkte anderer Anbieter informieren. Ziel der Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten
ist die Wahrung der Kundeninteressen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, um eine
anleger- und anlagegerechte Beratung im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften vorzunehmen.
Detailliertere Informationen können jederzeit bei Oberbank AG unter folgender Adresse angefordert
werden: Platz I.P. Pavlova 5, 12000 Prag 2, Telefon: 00420/ 224 190 135.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
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Information über die Gewährung und Annahme von Vorteilen im
Geschäft mit Finanzinstrumenten
Allgemeines
Gemäß § 39 des österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2007) und § 15 DVO ist
Banken im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder
Wertpapiernebendienstleistungen die Annahme von Vorteilen von Dritten oder die Gewährung von
Vorteilen an Dritte nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Ausgenommen sind Zahlungen
des Kunden an das Kreditinstitut und Zuwendungen an den Kunden. Der Begriff Vorteile ist weit
gefasst, darunter fallen alle Gebühren, Provisionen, sonstige Geldleistungen oder nicht in Geldform
angebotene Dienstleistungen.
Gesetzliche Vorgaben
Einem Händler ist es grundsätzlich verboten, finanzielle und auch nicht finanzielle Vorteile bei der
Erbringung von Investitionsdienstleistungen anzubieten, anzunehmen oder zu gewähren, die zur
Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Händlers, ehrenvoll, gerecht, professionell und in
Übereinstimmung mit dem besten Interesse des Kunden zu handeln (§ 15 Abs. 1 KMHG), führen
können; ausnahmsweise ist die Annahme oder das Anbot von derartigen Vorteilen zulässig (§ 15
Abs. 3 KMHG, § 15 DVO):
wenn diese vom Kunden, für den Kunden oder dem Kunden bezahlt werden;
ansonsten (d.h. wenn er einer dritten Person oder für eine dritte Person bezahlt wird bzw.
wenn er durch eine dritte Person oder für eine dritte Person gewährt wird), wenn
o
der Kunde vor Gewährung der Dienstleistung klar, verständlich und
vollständig über die Existenz und den Charakter, die Höhe / den Wert des Anreizes
oder über die Art der Berechnung informiert wurde,
o
der Anreiz zur Verbesserung der Qualität der gewährten Dienstleistungen
dient und
o
der Anreiz nicht im Widerspruch steht zur Verpflichtung des Händlers, im
besten Interesse des Kunden zu handeln.
Auch § 39 Abs. 3 WAG 2007 definiert in welchen Fällen die Gewährung oder Annahme von Vorteilen
rechtens ist. Zuwendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind unzulässig. Die
Gewährung oder Annahme von Vorteilen ist demnach zulässig, wenn
•
dem Kunden vor Erbringung der betreffenden Wertpapier- oder Nebendienstleistung
Existenz, Art und Betrag des Vorteils oder - wenn der Betrag nicht feststellbar ist - die Art
und Weise der Berechnung dieses Betrages in umfassender, zutreffender und verständlicher
Weise offen gelegt, und
•
die Zahlung bzw. die Leistung des Vorteils generell, d.h. bezogen zumindest auf
bestimmte Kunden- und/oder Produktgruppen geeignet ist, die Qualität der für den Kunden
erbrachten Dienstleistung zu verbessern, und
•
das Kreditinstitut nicht in seiner Pflicht behindert wird, im besten Interesse des Kunden zu
handeln.
Zulässigkeit von Vorteilen
Beim Vertrieb von Wertpapieren erhält Oberbank in der
Fondsgesellschaften
und
Emittenten,
wozu
insbesondere
Ausgabeaufschläge gehören:
Regel Zuwendungen
Vertriebsprovisionen
von
und
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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Investmentfondsgeschäft
Im Geschäft mit Investmentfonds bietet die Oberbank ausgewählte Fonds der ČP INVEST
Investitionsgesellschaft a.s. mit Sitz in Prag an. Zwischen Oberbank und ČP INVEST besteht bereits
eine langjährige Kooperation. Die ČP INVEST ist Teil der Finanzgruppe Generali PPF Holding B.V.
ANKAUF UND VERKAUF VON INVESTMENTFONDS
Beim Kauf eines Investmentfonds durch den Kunden fällt in der Regel der sogenannte vom Kunden
zu zahlende Ausgabeaufschlag an, der von der Fondsgesellschaft vorgegeben wird und sich nach
einem bestimmten Prozentsatz des Ausgabepreises errechnet. Die Differenz zwischen dem vom
Kunden bezahlten Ausgabeaufschlag und dem von der Fondsgesellschaft einbehaltenen Anteil am
Ausgabeaufschlag erhält die Bank als Vertriebsprovision.
BESTAND AN INVESTMENTFONDS
Für den Bestand an Investmentfonds erhält die Bank wiederkehrende Vergütungen
(Bestandsprovisionen) von der jeweiligen Fondsgesellschaft. Innerhalb eines Fonds verrechnet die
Fondsgesellschaft für die Verwaltung des Fonds eine Verwaltungsgebühr ( = Management Fee) vom
Fondsvermögen; ein Teil dieser Verwaltungsgebühr wird an die Bank als Bestandsprovision
weitergegeben. Detaillierte Informationen können jederzeit angefordert werden.
Strukturierte Produkte/Zertifikate
Zertifikate werden teilweise mit Ausgabeaufschlag (siehe Investmentfonds) angeboten, daneben gibt
es auch Zertifikate ohne Ausgabeaufschlag bzw. den Sekundärmarkt (Handel mit bereits emittierten
Wertpapieren); hier werden je nach Ausgestaltung die üblichen Spesen für Aktien- bzw. Anleihenanund verkäufe verrechnet. In diesem Geschäftsfeld hat sich eine so genannte Up-Front etabliert,
worunter die Differenz zwischen dem Emissionskurs und dem Preis zu verstehen ist, zu dem
Oberbank das Wertpapier erwirbt. Bei Fremdanbietern wird diese Differenz als Vertriebsprovision
vergütet, bei den eigenen Produkten werden aus dieser Differenz die Kosten für die Auswahl und
Strukturierung des Produktes bezahlt.
Immobilienaktien
Bei Kapitalerhöhungen erhalten wir ab gewissen Volumina Provisionen. Auch hieraus lässt sich kein
Interessenkonflikt ableiten, da an Kapitalerhöhungen ja vor allem die Altaktionäre teilnehmen.
Allfällige Empfehlungen der Bank an Kapitalerhöhungen teilzunehmen resultieren ausschließlich aus
der aktuellen Asset-Mix Gewichtung in Abstimmung mit der Strategie des Kunden.
Verbesserung der Dienstleistungsqualität
Alle oben angeführten Vertriebs- bzw. Bestandsprovisionen haben für die Kunden keinerlei
nachteilige Wirkungen, insbesondere entstehen dadurch auch keine Interessenkonflikte:
• Provisionen, die für Bestände in Dachfonds vereinnahmt werden, werden diesen vollständig
zugebucht.
• Die Bank bietet umfangreiche Aufklärungs- und Beratungsleistungen für den Kunden an. Hierfür
berechnet sie zunächst keine gesonderte Gebühr. Daher sind zur Abdeckung dieser
Wertschöpfung Erträge aus den Geschäften mit Wertpapieren nötig.
• Die Vertriebs- und Bestandsprovisionen dienen der Schaffung eines Vertriebsnetzes (z.B. die
Fondsgesellschaften wenden sich nicht direkt an das Anlagepublikum) und der Stärkung des
Betreuungsangebots.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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Abgedeckt werden insbesondere:
o
Notwendige Investitionen: Personalkosten, Schulungsaufwand, Systemkosten,
Marktexpertise und Produktentwicklung
o Gesprächsvorbereitung mit dem Kunden
o Ergebnisoffene, bedarfsorientierte und kundenindividuelle Beratung im Einklang mit den
Rechtsvorschriften
o Erstellung und Aushändigung von Unterlagen/Beantwortung von Rückfragen
o Risikoaufklärung über die einzelnen Produkte
•Der Kunde kann jederzeit und ohne Bezahlung eine qualitativ hochwertige
Beratungsdienstleistung in Anspruch nehmen, mit der keine Abschlussverpflichtung verbunden
ist. Damit wird deutlich, dass die „indirekte Vergütung“ durch die Refinanzierung aus den
Produkten für den Kunden sehr vorteilhaft ist.
• Bestandsprovisionen dienen der Entlastung der Erwerbskosten der Kunden. Ferner dienen
Bestandsprovisionen als „Anti-Churning-Fee“, also der Vermeidung des Anreizes zu ständigem
Umschichten.
• Zusammenfassend handelt es sich also um Vorteile, die dazu dienen, effiziente und qualitativ
hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten
aufzubauen oder zu erhalten.
Vermittlergeschäft
Für Kunden, die von Vermittlern betreut werden, und wo sich die Dienstleistung der Oberbank auf
die reine Abwicklung beschränkt, erhält der jeweilige Vermittler oben genannte Vertriebsprovisionen
bzw. einen Anteil daran von der Oberbank ausbezahlt.
Alle potentiellen und tatsächlichen Vorteile werden in dieser Information aufgelistet, weiterführende
Auskünfte werden dem Kunden auf Anfrage selbstverständlich erteilt.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
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Information über Einlagensicherung
und Anlegerentschädigung
Fassung: Jänner 2010
Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) und in der Tschechischen
Republik im KMHG umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen
entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich
verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Die Oberbank unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen
Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (§§ 93 ff BWG). Die Oberbank ist
Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers, der
Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H.
EINLAGENSICHERUNG
Natürliche Personen:
Die Einlagen natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000,gesichert.
Nicht natürliche Personen:
Einlagen nicht natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR 50.000,gesichert.
Ab dem 01.01.2011 sind die Einlagen nicht natürlicher Personen bis zu einem Betrag von EUR
100.000,- gesichert.
Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Gesellschafter einer offen
Gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer dieser
Gesellschaftsformen entsprechenden Gesellschaft nach dem Recht einer Mitgliedstaates oder eines
Drittlandes verfügen können, werden bei der Berechnung des Höchstbetrages zusammengefasst
und als Einlage eines Einlegers behandelt; dies gilt in gleicher Weise für Guthaben und sonstige
Forderungen aus Wertpapiergeschäften.
ANLEGERENTSCHÄDIGUNG
Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank
zurückzugeben.
Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei
nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR 20.000,- gesichert. Forderungen von nicht natürlichen
Personen sind jedoch mit 90% der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt.
Abgrenzung Einlagensicherung - Anlegerentschädigung:
Im Normalfall fallen alle Arten von Einlagen / Guthaben, die auf verzinste oder unverzinste Konten
(zB Guthaben auf Gehalts-, Sparkonten, Festgelder etc.) bei Kreditinstituten gutgeschrieben werden,
unter die Einlagensicherung.
Rückflüsse aus der Wertpapierverrechnung (Dividenden, Verkaufserlöse, Tilgungen etc.) fallen
ebenfalls unter die Einlagensicherung, wenn sie auf ein verzinstes Konto bei einem Kreditinstitut
gutgeschrieben werden.
Erfolgt der Rückfluss hingegen unmittelbar auf ein unverzinstes Konto, unterliegen die Beträge der
Anlegerentschädigung.
Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung:
Die Ausnahmen von der Sicherung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Es gilt der Wortlaut
der gesetzlichen Bestimmungen in § 93 Abs. 2 Ziffer 3 und Abs. 5 BWG.
Nicht gesichert sind
- Einlagen und Forderungen, die nicht auf Euro, Schweizer Franken oder eine andere Währung
eines EWR-Mitgliedstaates (alle EU-Staaten, Island, Liechtenstein und Norwegen) lauten.
- Schuldverschreibungen des Kreditinstitutes (zB Wohnbank-Anleihen, Kassenobligationen,
Pfandbriefe etc.). Sie werden im Konkurs der emittierenden Bank nach Maßgabe der
Emissionsbedingungen bedient (zB bevorzugt aus einer abgesonderten Deckungsmasse wie
etwa Pfandbriefe oder mit der Konkursquote oder nachrangig nach Bedienung der anderen
Gläubiger).
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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- Eigenmittelbestandteile der Bank (zB Ergänzungs- und Partizipationskapital).
- Einlagen und Forderungen von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 221 Abs. 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) erfüllen.
- Einlagen und Forderungen von dem Kreditinstitut nahestehenden Personen, wie Mitglieder des
Vorstandes, des Aufsichtsrates, persönlich haftende Gesellschafter, Rechnungsprüfer der Bank
und Personen, die mind. 5% Kapital der Bank halten, auch wenn diese Personen in ihrer
Funktion für verbundene Unternehmen der Bank tätig sind (ausgenommen bei unwesentlichen
Beteiligungen). Weiters sind nahe Angehörige der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen
sowie Dritte von der Sicherung ausgeschlossen, falls der nahe Angehörige oder der Dritte für
Rechnung der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen handelt.
- Einlagen und Forderungen anderer Gesellschaften, die verbundene Unternehmen (§ 244 UGB)
des Kreditinstitutes sind.
- Einlagen und Forderungen, für die der Einleger oder Forderungsberechtigte vom Kreditinstitut
auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer
Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstitutes beigetragen haben.
- Einlagen und Forderungen, die im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen.
- Einlagen und Forderungen von Kredit- oder Finanzinstituten oder Wertpapierfirmen sowie von
institutionellen Investoren wie Versicherungen, Investmentgesellschaften (Fonds), Pensionsund Vorsorgekassen u.ä.
- Einlagen und Forderungen von Bund, Ländern und Gemeinden und vergleichbaren
ausländischen Gebietskörperschaften.
Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 93 ff, § 103h und § 103k
BWG über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, die wir auf Wunsch gerne zur
Verfügung stellen.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
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Einteilung: Professioneller - Privatkunde
1. Die Einteilung in professioneller Kunde oder Privatkunde erfolgt aufgrund der Beurteilung der
Informationen, die uns vom Kunden aufgrund des Anlegerprofils gewährt werden, ggf. aufgrund von
Anträgen des Kunden. Die Einordung in die entsprechende Kategorie soll dazu dienen, um der
jeweiligen Klientenkategorie ein angemessenes Schutz- und Informationsniveau zu gewähren und
hat nicht unmittelbaren Einfluss auf den Umfang der angebotenen Dienstleistungen und
Finanzinstrumente.
Der Schutz von professionellen Kunden ist gegenüber Privatkunden insbesondere in folgenden
Bereichen begrenzt:
-für die Zwecke der Anforderung von Informationen seitens eines Wertpapierhändlers vom
Kunden zur Erbringung von Investitionsdienstleistungen wird angenommen, dass ein
professioneller Kunde fachliche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Investitionen hat,
sodass er eigene Investitionsentscheidungen trifft und Risiken bewertet, die er im
Zusammenhang mit der Investitionsdienstleistung oder mit dem Geschäft mit dem
Finanzinstrument, für welche er professioneller Kunde ist, übernimmt;
-für die Zwecke der Investitionsberatung wird angenommen, dass ein professioneller Kunde ex
lege (geeignete Gegenpartei) über das entsprechende finanzielle Umfeld verfügt, um die mit
seinen Investitionszielen zusammenhängenden Risiken zu übernehmen;
-ein
Wertpapierhändler
ist
nicht
verpflichtet,
bei
der
Erbringung
von
Hauptinvestitionsdienstleistungen (§ 4 Abs. 2 lit. a), b) oder c) KMHG) im Verhältnis zu
professionellen Kunden ex lege (geeignete Gegenparteien) die festgelegten Pflichten betreffend
das Verhalten des Wertpapierhändlers gegenüber Kunden (§ 15 bis § 15 r KMHG) zu erfüllen;
auf schriftliches Ersuchen des Kunden gilt dies auch im Fall von professionellen Kunden
aufgrund des Vermögens bzw. Umsatzes oder professionellen Kunden auf Antrag.
Gemäß KMHG sind unter professionellen Kunden ex lege (geeignete Gegenpartei) zu verstehen:
-Banken;
-Spar- und Kreditgenossenschaften;
-Wertpapierhändler;
-Versicherungsgesellschaften und Rückversicherungsgesellschaften;
-Investitionsgesellschaften;
-Investitionsfonds;
-Pensionsfonds;
-Personen, die als wesentliche Tätigkeit Securization ausüben;
-Personen, die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten nach § 3 Abs. 1 lit. d) bis k)
zur Senkung des Risikos aus Geschäften mit Finanzinstrumenten handeln (Hedging), und
diese Tätigkeit zu ihrer wesentlichen Tätigkeit gehört;
-Personen, die auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten nach § 3 Abs. 1 lit. g) bis i)
oder Waren handeln, und diese Tätigkeit zu ihrer wesentlichen Tätigkeit gehört
-juristische Personen, die berechtigt sind, das Staatsvermögen zu bewirtschaften;
-ausländische Personen mit ähnlichem Tätigkeitsfeld wie die oben angeführten Personen;
-Staaten oder Bundesländer;
-Tschechische Nationalbank und ausländische Notenbanken
-die Europäische Zentralbank;
-die Weltbank;
-der Internationale Währungsfonds;
-die Europäische Investitionsbank;
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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-sonstige Internationale Finanzinistituionen.
Weiter ist unter einem professionellen Kunden aufgrund des Vermögens bzw. des Umsatzes
eine juristische Person (oder eine ausländische Person) zu verstehen, die nach dem letzten
Jahresabschluss zumindest zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllt:
(i) Gesamthöhe der Aktiva von mindestens EUR 20 Mio.
(ii) Nettojahresumsatz von mindestens EUR 40 Mio. und
(iii) Eigenkapital von mindestens EUR 2 Mio.
Den Status als professioneller Kunde geniesst auch ein professioneller Kunde auf Antrag (siehe
sogleich).
Alle übrigen Kunden (natürliche oder juristische Personen) sind Privatkunden. Privatkunden
geniessen nach dem Gesetz das höchste Schutz- und Informationsniveau.
2. Falls ein Kund seiner Einordnung nicht zustimmt, kann er uns um Überprüfung der
Voraussetzungen ersuchen, die zu seiner Einordnung geführt haben. Der Kunde kann um
Einordnung in eine andere Kategorie ersuchen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt
sind.
Opting out / Privatkunde auf Antrag: Ein professioneller Kunde ex lege oder aufgrund des
Vermögens bzw. des Umsatzes, der die oben angeführten Bedingungen für professionelle Kunden
erfüllt, kann mit dem Wertpapierhändler vereinbaren, dass er im vereinbarten Umfang der Geschäfte
mit Investitionsmitteln oder Investitionsdienstleistungen als Privatkunde betracht wird. Aus der
Vereinbarung muss ersichtlich sein, welches Geschäft oder Geschäfte mit Finanzinstrumenten bzw.
welche Investitionsdienstleistung von der Vereinbarung betroffen sind. Ein professioneller Kunde
aufgrund Antrag kann einen Herabstufungsantrag stellen, dem vom Händler stattzugeben ist.
Wir können eigenmächtig eine Änderung der Einstufung von professionellen Kunden als
Privatkunden vornehmen, wenn wir zu dem Schluss gelangen, dass der Kunde die Bedingungen für
die Einordung als professioneller Kunde nicht (mehr) erfüllt. Aus der Mitteilung muss ersichtlich sein,
welches Geschäft oder Geschäfte mit Finanzinstrumenten bzw. welche Investitionsdienstleistungen
von der Mitteilung betroffen sind.
Opting in / Professioneller Kunde auf Antrag: Weiter gilt eine Person als profesioneller Kunde, die
einen Wertpapierhändler schriftlich ersucht, mit ihr wie mit einem professionellen Kunden zu
verfahren, und der Wartpapierhändler dem zustimmt, wobei ist es nötig, dass der Antragsteller zwei
von drei der folgenden Kriterien erfüllt
(i) Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten, die der Antrag betrifft, während jedes
der vier letzten zusammenhängenden Quartale auf dem betreffenden europäischen
regulierten Markt oder in einem mehrseitigen Handelssystem, welches von einer Person mit
Sitz in der EU betrieben wird, in bedeutendem Ausmaß und in durchschnittlicher Anzahl von
mindestens 10 Geschäften pro Quartal,
(ii) Umfang des Vermögens in Form von Geldmitteln und Finanzinstrumenten von mindestens
EUR 500.000,(iii) Ausübung einer bestimmten Funktion im Bereich des Finanzmarktes, die Kenntnisse der
Geschäfte und der Dienstleistungen erfordert, die der Antrag betrifft, und zwar für mindestens
1 Jahr.
Ein Wertpapierhändler kann eine Zustimmung erteilen, wenn er überzeugt ist, dass der Antragsteller
zwei von drei der oben angeführten Kriterien erfüllt und dass der Antragsteller betreffend den Handel
oder die Geschäfte mit Finanzinstrumenten oder Investitionsdienstleistungen, die der Antrag betrifft,
die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse hat und, dass er fähig ist, seine eigene
Investitionsentscheidungen zu treffen und die damit zusammenhängenden Risiken zu verstehen.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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Dem Antrag sind eine Erklärung beizulegen, dass sich der Antragsteller bewusst ist, dass die
Änderung den Verlust eines Anspruches auf Ersatz aus einem ausländischen Garantiesystem
bedeuten kann und, dass bestimmte Informations- und sonstigen Pflichten in einem geringeren
Ausmass als gegenüber einem Privatkunden bestehen.
Der Wertpapierhändler überprüft laufend, ob der Kunde die Voraussetzungen für die zulässige
Option zum professionellen Kunden weiterhin erfüllt. Wir können eingenmächtig eine Änderung der
Einstufung von professioneller Kunde in Privatkunde vornehmen, wenn wir zu dem Schluss
gelangen, dass der Kunde die Bedingungen für die Einordung als professioneller Kunde nicht (mehr)
erfüllt. Aus der Mitteilung muss ersichtlich sein, welches Geschäft oder Geschäfte mit
Finanzinstrumenten bzw. welche Investitionsdienstleistung von der Mitteilung betroffen sind.
Wir zeigen jedem Kunden an, in welche Kundenkategorie er eingeordnet wurde,
einschließlich einer Verständigung über das Recht, eine Änderung der Einstufung und eine
Beschränkung des Schutzes, der damit in Verbindung steht, zu verlangen.
Unabhängig von der Einteilung in professioneller Kunde und Privatkunde erfüllen wir
gegenüber allen unseren Kunden den maximalen Informations- und Schutzstandard im Sinne
des KMHG, und zwar hinsichtlich von sämtlichen Investitionsdienstleistungen mit sämtlichen
Finanzinstrumenten.
Oberbank AG Niederlassung Tschechische Republik, Identifikationsnummer: 26080222, Umsatzsteuer-ID-Nummer: CZ26080222, Sitz: 370 01 Ceské Budejovice, nám. Premysla Otakara II. 6/3, eingetragen im Handelsregister,
geführt vom Bezirksgericht in Ceské Budejovice, Abteilung A, Einlage 7697, ist organisatorische Einheit der Oberbank AG, Sitz: Österreich, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, eingetragen im Firmenbuch beim Landesgericht Linz,
unter der Nr. FN 79063w.
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