- Kolping Europa
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Dies ist eine Publikation des Kolpingwerkes Europa, einem europäischem Netzwerk von insgesamt 20 nationalen Kolpingverbänden. Das Kolpingwerk Europa gehört zum Internationalen Kolpingwerk, einem weltweit tätigen katholischen Sozialverband. Das Sekretariat des Kolpingwerkes Europa wird finanziell unterstützt durch die Europäische Kommission im Rahmen der Strukturförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene. Ziel des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ist es, Europa an seine Bürgerinnen und Bürger anzunähern und ihnen die Teilnahme am europäischen Aufbauprozess zu ermöglichen. Mit Hilfe dieses Programms haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, transnationale Erfahrungen zu machen, zu kooperieren, einen Beitrag zur Entwicklung der Zugehörigkeit zu gemeinsamen europäischen Werten zu leisten und den europäischen Einigungsprozess voranzutreiben. Köln, im März 2010 Impressum Herausgeber: Kolpingwerk Europa Kolpingplatz 5-11 50667 Köln [email protected] Tel.:++49(0)221/20701-48 (Europasekretariat) www.kolpingwerk-europa.net Redaktion: Andrea Vojtillová Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. 2 Inhaltverzeichnis Einführung, Überblick das Projekt 4 Multiplikatorenschulung vom 29.-31. August 2008 In Spišské Podhradie / Slowakei 9 Internationales Seminar „Europäische Identität und historisches Gedächtnis“, vom 04.-07.09.2008 in Lublin / Polen 12 Referat von Gregor Federhen „Das Europäische Kolpingwerk will das Geschichtsbewusstsein stärken“ 14 Seminar „Kulturraum Europa- junge Menschen bauen mit am Vereinten Europa“, vom 30.10.-02.11.2008 in Celje / Slowenien 21 Seminar „Europa mitgestalten und Demokratie (er)leben: Die Bürger und der Lissabon-Vertrag“ vom 14.-16.11.2008 In Blansko / Tschechien 24 Referat von Hubert Tintelott „Die Mitverantwortung des Kolpingwerkes als katholischer Sozialverband für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeitswelt“ 27 Referat von Ing. Stanislav Juránek, Landeshauptmann Südmährischer Kreis 39 Erklärung des Kolpingwerkes Europa zur Europawahl 2009 46 Europaratserklärung von Kolping International zur Integration Europas Und zum Einsatz des Europarates für die Menschenrechte 54 Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppen während der Kontinentalversammlung des Kolpingwerkes Europa in Blansko 59 3 Einführung, Überblick über das Projekt Gregor Federhen Am 12. Dezember 2007 wurde beim Treffen des Europäischen Rates der Vertrag von Lissabon offiziell unterschrieben, in den folgenden Monaten soll er in den Mitgliedsstaaten ratifiziert und am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Leider sind alle substanziellen Veränderungen des Verfassungsentwurfes im neuen Vertragstext in komplizierten Paragrafen versteckt, so dass die Gefahr besteht, dass kaum ein Bürger den Grundlagenvertrag verstehen wird. Obwohl die Grundrechte-Charta im Vertrag von Lissabon nicht enthalten ist, soll aber ein Querverweis die in ihr enthaltenen Grundrechte rechtsverbindlich (ausgenommen Großbritannien und Polen) für bindend erklären und für die EU-Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar garantieren. Mit der Charta sind die Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und wurde ursprünglich vom ersten europäischen Konvent erarbeitet, an dessen Diskussion sich auch das Internationale Kolpingwerk durch einen Online-Beitrag beteiligt hatte. Nach der erfolgten Proklamation der Grundrechte-Charta möchte das Internationale Kolpingwerk den laufenden Ratifizierungsprozess begleiten und durch eigene Veranstaltungen einen Beitrag zur Aufklärung und Information über dieses wichtige Dokument und den weiteren Integrationsprozess leisten. Tatsächlich ist ja beabsichtigt, den Grundlagenvertrag möglichst keinem Volk zur Abstimmung vorzulegen, womit gleichzeitig die Hoffnung begraben wurde, Europa durch einen neuen Politikstil und einen mutigen Sprung nach vorne zusammenzubinden. Umso wichtiger erscheint es nun, dass sich die Bürger ihrer Rolle als Souverän bewusst werden und sich die Zivilgesellschaft mit mehr Bewusstseinsschärfung einbringt. In dem Kapitel über Solidarität werden auf neue Weise die sozialen und wirtschaftlichen Rechte zusammengefasst. Im Rahmen des vorliegenden Projektantrages wird ein Programm zur Mitfinanzierung vorgelegt, bei dem es um die Schulung von 120 Multiplikatoren in Bezug auf die Reflexion die Grundrechte-Charta und die konkrete Aus4 gestaltung des sozialen Dialoges unter Einbeziehung der Kolpingverbände geht. Diese Maßnahme zielt auf die Förderung einer breit angelegten Debatte innerhalb des Europäischen Kolpingwerkes, welches sich seit vielen Jahren intensiv mit europapolitischen Fragen beschäftigt. Durch diese Maßnahme soll auch der Dialog zwischen den Institutionen und Politikern der Europäischen Union und den Bürgern ausgebaut und damit die Entwicklung einer aktiven und partizipativen Unionsbürgerschaft sowie die Vernetzung eines großen europäischen Selbsthilfeverbandes (Kolpingwerk) gefördert werden. Das Ziel der Grundrechte-Charta ist in der Präambel definiert, dort heißt es u.a.: „Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden.“ Als Sozialverband sieht sich das Europäische Kolpingwerk vor allem den Interessen der Arbeitnehmer und ihrer Rechte verpflichtet. In diesem Sinne soll das Projekt einen wichtigen Beitrag leisten zur Diskussion insbesondere der sozialen Rechte der Grundrechte-Charta. Zu diesen gehören u.a.: - Artikel 27 Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen - Artikel 28 Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen Artikel 29 Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst Artikel 30 Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung Artikel 31 Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen Artikel 32 Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz Artikel 33 Familien- und Berufsleben Artikel 34 5 Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung Artikel 35 Gesundheitsschutz Artikel 36 Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse Insbesondere diese sozialen und wirtschaftlichen Rechte wollte das Kolpingwerk in der Veranstaltung vom 14.-16. November 2008 in Češkovice / Tschechische Republik aufgreifen, die unter dem Motto stand: „Europa mitgestalten und Demokratie (er-)leben: Die Bürger und der Lissabon-Vertrag.“ Das Kolpingwerk in Europa will insbesondere auch die jungen Menschen ansprechen und sie Europa erleben lassen. Es ist eine wichtige Frage der Legitimation und Akzeptanz, dass vor allem die jungen Erwachsenen in Europa sich mit den aktuellen europapolitischen Herausforderungen auseinandersetzen und ihre Anliegen und Sorgen einbringen können. Dazu wurde eine Veranstaltung in Slowenien realisiert, das seit dem 1. Januar die EURatspräsidentschaft innehat. Vom 30.10.- 2.11. 2008 fand in Celje / Slowenien eine Veranstaltung statt unter dem Motto „ Kulturraum Europa - junge Menschen bauen mit am vereinten Europa“. Hier sollten sich junge Erwachsene aus 15 verschiedenen europäischen Ländern mit den aktuellen politischen Herausforderungen beim Zusammenwachsen von West- und Osteuropa beschäftigen und Methoden des Interkulturellen Lernens erproben. Vom 04. – 07. September 2008 fand in Nasutów bei Lublin / Polen ein internationales Seminar zum Thema „Geschichtsbilder und Mythen und die Bürger Europas“ statt, an dem junge Erwachsene aus Polen, der Ukraine und Deutschland teilnahmen. Bei dieser Maßnahme wurde den jungen Menschen Gelegenheit gegeben, sich über die gegenseitigen Selbst- und Fremdbilder auszutauschen und sie aufgefordert, sich mit stereotypen Geschichtsbildern und Vorurteilen auseinandersetzen, die einem besseren Verständnis und miteinander der Völker im Wege stehen. Vom 29. - 31. August 2008 fand in Spisské Podhradie / Slowakei eine Multiplikatoren-Schulung statt, die unter dem Thema stand: „Power to the youth - die europäische Jugend gestaltet die Zukunft“. Bei dieser Tagung haben sich junge Slowaken Kenntnisse über die Funktionsweise der 6 europäischen Institutionen, der europäischen Jugendpolitik und Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Politik angeeignet und über aktuelle europapolitische Fragen diskutiert. Das Internationale Kolpingwerk wollte mit den durchgeführten Veranstaltungen u.a. die sozialen Rechte der Grundrechte-Charta ins Bewusstsein der Bürger bringen, eine breite Diskussion über die Arbeitnehmerrechte anstoßen und Möglichkeiten des sozialen Dialogs vor allem in den Beitrittsländern aufzeigen. Die Veranstaltung in Nasutów bei Lublin sollte darüber hinaus insbesondere junge Bürger aus Polen, der Ukraine und Deutschland zusammenbringen und zu grenzüberschreitenden Aktionen anregen helfen. Auch die Veranstaltung in Spišské Podhradie hatte die Intention sowohl Tschechen, Slowaken, Rumänen und Ungarn zusammenzubringen, um gemeinsame Projekte vorzubereiten. Tatsächlich haben an dieser Veranstaltung aber nur slowakische Jugendliche teilgenommen. Gewöhnlich spielt bei Veranstaltungen des Internationalen Kolpingwerkes die Einbeziehung der lokalen, kulturellen und historischen Orte immer eine wichtige Rolle; gerade an solchen besonderen Erinnerungsorten kann die europäische Dimension der Geschichte sehr einprägsam und anschaulich demonstriert werden (z.B. durch die geplanten Besuche des Weltkulturerbes der Zipser Burg (Slowakei) oder der historischen Stadt Kazimierz Dolny und Lublin in Polen. Über die geplanten Begegnungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollte die Vermittlung von Grundkenntnissen des interkulturellen Lernens und der europäischen Geschichte und Kultur bei 120 Multiplikatoren erzielt werden. Diese tragen bei zur Sensibilisierung für nationale Eigenheiten und kulturelle Unterschiede und erhöhen die Akzeptanz für europäische Werte (Toleranz, Demokratie, Minderheitenschutz usw.) bei jungen Erwachsenen aus West-, Mittel- und Osteuropa. Das Projekt beförderte zudem die interkulturelle Handlungskompetenz junger Europäer und steigerte damit auch Basis zivilgesellschaftlichen Engagements, die für die Akzeptanz europäischer Politik von großer Bedeutung ist. 7 Die im Projekt vorgesehenen Begegnungs- und Qualifizierungsmaßnahmen behandelten Themen der mittel-, südost- und osteuropäischen Geschichte und brachten Menschen aus den verschiedenen Regionen Europas zusammen. Die Präsenz vieler junger Menschen aus zahlreichen Ländern mit unterschiedlicher Sprache und Kultur bedeutete eine ganz besondere Lernsituation mit vielen Chancen für formelles und informelles Lernen, wie sie die traditionellen Bildungsinstitutionen Schule und Universität nur selten bieten. Die Akzeptanz europäischer Politik wurde erleichtert, da junge Menschen ein höheres Bewusstsein von den besonderen Schwierigkeiten und Herausforderungen der Gemeinschaftspolitik erreichen. Die im Rahmen des vorliegenden Projektes beabsichtigten Qualifizierungsund Begegnungsmaßnahmen für junge Erwachsene und befähigten junge Bürger zur selbstständigen Meinungsbildung und –äußerung und stärkten deren Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen. Die durchgeführten Seminare zu europapolitischen Themen trugen mit bei zur Vernetzung von Bürgern auf europäischer Ebene und zur Aktivierung der europäischen Zivilgesellschaft. Tatsächlich wussten bisher zivilgesellschaftlicheche Organisationen wenig von ihren potentiellen Counterparts in anderen Ländern. Das Projekt stärkte das Netzwerk „Europäisches Kolpingwerk“ und stabilisierte die Zusammenarbeit wichtiger Akteure. 8 Programm der Multiplikatorenschulung vom 29.-31. August 2008 in Spišské Podhradie / Slowakei: „Power to the youth- die europäische Jugend gestaltet die Zukunft“ Freitag, 29. August 2008 17.30 18.00 Uhr 19.00 – 22.00 Uhr Ankunft und Einquartierung Abendessen Einführung in das Thema, Vorstellung der Teilnehmer, Referentin: Dr. Margita Marková, Nationalsekräterin Kolpingwerk Slowakei „Das slowakische Kolpingwerk als Akteur der Zivilgesellschaft“ Samstag, 30. August 2008 9.00 – 10.00 Uhr 10.00 Uhr 10.30 – 12.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr Pavol Zaťko, Nationalpräses des KW Slowakei „Die Situation junger Menschen in Mittel- und Osteuropa und die europäische Integration“ Kaffeepause Arbeit in Arbeitskreisen zu folgen Themen: Praxiswoche beim Europ.Parlament in Brüssel, Das Europaseminar in Strasbourg Möglichkeiten des politischen Engagements in NGOs und Parteien Abendessen Abendmesse im Dom Anschließend Exkursion 9 Sonntag, 31. August 2008 8.00 Uhr 9.00 – 10.30 Uhr 11.00 Uhr 12.15 Uhr 14.00 Uhr Frühstück Ivan Mirga, Bevollmächtigter der Slowakischen Regierung für Roma-Fragen. „Politische Strategien zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lage der Roma in der Slowakei.“ Auswertung des Seminars, Abschlusskritik, Evaluierung Mittagessen Abreise Veranstaltungsort: Kolping-Hotel in Spišské Podhradie Zipser Burg (Spišský hrad) 10 Teilnehmerliste Land Name Land Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Margita Marková Anna Gondová Ján Marko Jaroslav Výboch Katarina Hradská Jozef Gača Viktória Timková Mária Gondová Monika Balogová Marek Wagner Alena Výbochová Štefan Presuľ Gabriela Presuľová Marek Hatiar Ružena Mirgová Alexandra Mirgová Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Slowakei Veronika Danková Ľubica Gondová Jarmila Valachovicová Michael Rusňák Dominik Presuľ Andrea Vojtillová Jana Repková Patrícia Wagnerová Ivan Mirga Rudolf Šulík Karol Zaťko Marek Putera Pavol Zaťko Ján Marko Gruppenfoto der Teilnehmer 11 Programm des Internationalen Seminars „Europäische identität und historisches Gedächtnis“ Vom 04.-07. 2008 in Lublin / Polen Donnerstag, 04. September 2008 bis 17.30 Uhr 18.00 Uhr 19.00 – 22.00 Uhr Ankunft und Einquartierung Abendessen Eröffnung des Workshops, Vorstellung der Teilnehmer Einführung G. Federhen: „Das europäische Kolpingwerk will das Geschichtsbewusstsein fördern“ Freitag, 05. September 2008 8.00 Uhr 9.00 – 9.15 Uhr 9.15 – 10.30 Uhr 10.30 Uhr 11.00 – 12.30 Uhr 12.30 Uhr 14.30 – 18.00 Uhr Frühstück Morgenimpuls Referat von Andriy Gevyuk, Dozent an der Universität in Cernowitz: „Das historische Gedächtnis in der Ukraine in Bezug auf Polen“ Pause Arbeitsgruppen Mittagessen Referat von Łukasz Jasina, wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Lublin: „Das historische Gedächtnis in Polen in Bezug auf die Ukraine“ anschließ. Arbeitsgruppen 12 Samstag, 06. September 2008 8.00 Uhr 9.00 – 9.15 Uhr 9.15 – 10.30 Uhr 11.00 Uhr 12.15 Uhr 14.30 Uhr 18.00 Uhr 19.30 Uhr Frühstück Morgenimpuls Referent: Peter Sixl, Ludwik-BolzmannInstitut, Graz:„Die Arbeit der Institute für Kriegsfolgeforschung in Polen“ Arbeitsgruppen / Übungen Mittagessen Exkursion nach Lublin: Stadtführung mit Erkundung der Geschichte an besonderen Erinnerunsorten Abendessen Gemeinsamer Gruppenabend Sonntag, 7. September 2008 8.00 Uhr 9.00 – 10.00 Uhr 10.00 – 11.15 Uhr 11.30 Uhr 12.15 Uhr Frühstück Heilige Messe Gelegenheit zur Vorstellung vom eigenen Projektideen und Internationalen Jugendbegegnungen Auswertung, Abschlussgespräch Mittagessen Anschließend Abreise Veranstaltungsort 13 Das europäische Kolpingwerk will das Geschichtsbewusstsein fördern Referent: Gregor Federhen Im Gebet der Kolpingsfamilie heißt es u.a.: „Gib uns die Gaben, durch die er (A.Kolping) sein Werk prägte: Gläubigkeit und Selbstvertrauen, Lebensernst und Freude, Selbstverantwortung und Solidarität, Geschichtsbewusstsein und Fortschrittswille“. Dieses Geschichtsbewusstsein soll an diesem Wochenende einmal explizit das Thema sein. Denn von alleine bzw. ohne Zutun und Lernen entsteht ein solches Geschichtsbewusstsein nicht. Höchstens ein Bewusstsein, welches allenfalls die in der Gesellschaft vorhandenen Vorurteile und Ressentiments aufgreift oder reproduziert. Adolph Kolping war selbst tief verwurzelt in der Kultur seiner Heimat und schätze die Traditionen, Sitten und Gebräuche auch in den anderen Regionen Europas. Als ein zutiefst konservativ geprägter Mensch ging es ihm häufig um das Bewahren des Guten und Bewährten, auch wenn er heute vielleicht eher für seine neuen Ideen bekannt ist, die er in die Kirche einbrachte. Seit der Rückkehr der Geschichte im Jahre 1989, erst recht seit der großen EU-Erweiterung 15 Jahre danach und dem Aufkommen der Geschichtspolitik, ist der Satz „Worüber früher auf dem Schlachtfeld gestritten wurde, das entscheiden wir heute am Verhandlungstisch“ nicht mehr ohne einen zweiten zu denken: Die Schlachten der Vergangenheit schlagen wir heute gern noch einmal. Zumindest im Museum. Das zusammenwachsende Europa erlebt geschichtspolitische Debatten von ungewohnter Schärfe, und das ist nicht verwunderlich. Die Nationen im Osten, von 50 Jahren Besatzung und Diktatur zum Verstummen gebracht, haben gerade erst begonnen, ihre Sicht der europäischen Geschichte zu artikulieren. Ihr großer Hunger nach nationaler Unabhängigkeit und (bescheidenem) Wohlstand ist in Erfüllung gegangen. Nachdem die Grundbedürfnisse befriedigt sind, sind die östlichen Nachbarn, wie es der polnische Historiker und Außenminister Stefan Meller formulierten, auf einer „zweiten Stufe emotional-politischer Ansprüche“ angekommen. Eine neue Schlacht hat begonnen: Die Bataille um die Erinnerung, eng verbunden mit dem Kampf um Anerkennung. Ein großes Ziel des Kommunismus war die Schaffung eines Menschen ohne Gedächtnis, der sich nach vollzogener Ge14 hirnwäsche nicht mehr daran erinnern sollte, was er vor dem Kommunismus war, besaß oder machte. Das Gedächtnis ist auch eine Form von Wahrheit, und es musste zerstört werden, um die Wahrheit zerstören oder manipulieren zu können. Heute können wir beobachten, wie die Verbrechen der jüngsten Geschichte in wissenschaftlicher und künstlerischer Form auf Regalen arrangiert werden, damit sich der Staub der Gleichgültigkeit unserer Zeit beeilen kann, sich darauf niederzulassen. Umso wichtiger erscheint es mir, dass wir uns an diesem Wochenende Gedanken darüber machen, wie die kollektive Erinnerung wiederbelebt werden kann für eine Generation, die man einer Gehirnwäsche unterzogen hatte, die nicht mehr wusste, woher sie gekommen war oder wohin sie ging, eine Generation, die nicht fähig war, den nachfolgenden Generationen das weiterzugeben, was sie weiterzugeben hatte. Der Osten Europas war Schauplatz einer Gewaltanwendung ohnegleichen. Die Kriege im letzten Jahrhundert haben in der Erinnerung der Völker tiefe Wunden hinterlassen. Zwei Weltkriege, Revolution und Bürgerkrieg, Umstürze und Diktaturen, Holodomor und Großer Terror, die nationalsozialistische Besatzung, die Vernichtung der Juden, der Gulag, Grenzkriege und nationale Konflikte, Deportationen, ethnische Säuberungen folgten aufeinander oder überlagerten sich. Mitunter sind sie kaum trennbar verwoben. Es gibt keine Sprache, welche die Gewalterfahrungen dieser Abfolge aus Sterben und Tod auf einen Nenner bringen könnte. Die Fakten dieses Jahrhunderts der Extreme sind zunehmend Allgemeingut Europas. Doch jede Nation interpretiert die eigene Erfahrung auf ihre Art. Jede Nation hat ihr eigenes 20. Jahrhundert. Häufig steht die Erinnerung einer Nation im Widerspruch zu der einer anderen. Wo Widersprüche aufeinander stoßen, ist der Konflikt nicht fern. Dies zeigte sich beispielsweise im Frühjahr 2007 in Estland beim Streit um die Verlagerung des sowjetischen Kriegerdenkmals aus dem Zentrum Tallins auf einen Friedhof, Es kam zu Ausschreitungen in Estland, Agitation in Russland und diplomatischen Spannungen. Und auch der jüngste Krieg in Georgien hat zweifelsohne auch Aspekte, die mit der schlecht aufgearbeiteter Vergangenheit und der historischen Erinnerung zusammenhängen. So schrieb z.B. ein Kommentator: Konflikte um das Erinnern und Gedenken haben Konjunktur, gerade in Zeiten der Europäisierung und Globalisierung. Geschichte und Erinnerung ist in MOE allgegenwärtig, ihre Folgen sind jedoch ambivalent. 15 Einerseits ist seit 1989 eine stürmische Aneignung, Aufarbeitung und Neubewertung der Vergangenheit zu beobachten. Tabus sind gefallen, weiße Flecken verschwunden. Das historische Wissen über das, was in Katyn oder Kaunas geschah, ist gewachsen. Andererseits tobt der Kampf um die Bewirtschaftung der Vergangenheit. Geschichte ist eine Münze mit politischem Tauschwert. Politiker und Regierungen setzen sie für eigene Zwecke ein. Geschichte und Erinnerung sind Ressourcen der Macht. Sie dienen der Mobilisierung von Menschen, der Legitimitätsschöpfung, der Integration und Identitätsstiftung. Häufig sind Geschichtspolitik und Konflikte über Erinnerung nichts anderes als politische Auseinandersetzungen im historischen Kostüm. Bei diesem Kampf um Deutungshoheit sind mitunter gar Versuche zu beobachten, Geschichte zu homogenisieren, sie auf eine gültige Wahrheit festzulegen, zu mythologisieren, ideologisieren, neue Tabus zu verhängen. Warum beschäftigt sich das Europäische Kolpingwerk mit diesen Themen? Die Frage ist berechtigt, denn normalerweise beschäftigen wir uns tatsächlich ja eher mit aktuellen Gegenwartsfragen, als mit der Geschichte. Aber wir müssen uns auch fragen: Braucht nicht die Zukunft eine Erinnerung? Manche meinen, wozu soll ich meinen Rucksack mit Steinen füllen? Ist nicht Vergessen die bessere Strategie? Um das Leben fortsetzen zu können – das ist eine Binsenweisheit – müssen wir Abend für Abend im Schlaf versinken und träumen. Im Traum wird die Vergangenheit wieder Gegenwart und Kraft für den nächsten Tag sammeln wir offensichtlich dadurch, dass wir Gegenwart in Vergangenheit verwandeln. Wer nicht vergisst, heißt es, der sei gefährlich. Auch Gott vergesse nicht, kann man hören. Braucht es vielleicht ein Gleichgewicht zwischen Erinnerung und Vergessen? Gerade für religiöse Menschen ist Erinnerung wichtig, also auch für das Kolpingwerk. Alle Christen feiern so z.B. im Gottesdienst das Abendmahl, welches das heilvolle Sterben Jesu erinnert und vergegenwärtigt. Erinnerung spielt also eine zentrale Rolle in der Religion. Religiöses Denken nimmt an, 16 dass es irgendwo ein integrales Archiv gibt, worin alle Menschen und alle Handlungen Spuren hinterlassen. Es soll in den nächsten Tagen darum gehen, sich von dem Umgang mit Geschichte inspirieren zu lassen und dennoch gelassen zu bleiben, also Politik zu betrachten jenseits von Geschichtsvergessenheit und Geschichtsversessenheit, jenseits von Indifferenz und von Obsession. Es ist keine Frage, dass die geschichtlichen Erfahrungen der europäischen Völker verschieden sind, genauso können auch die Perspektiven und Interpretationen dieser Erfahrungen different sein. Ich habe das sichere Gefühl, dass die zentralen geschichtlichen Ereignisse nur angemessen erinnert und vergegenwärtigt werden können, wenn man die Grenzen der Nationalstaatlichkeit hinter sich lässt bzw. diese nicht als ultimative Grenze akzeptiert. Man kann dieses Europäische aber nicht herbeireden oder konstruieren, sondern dies braucht seine Zeit, Zeit zum Wachsen. Das Gedächtnis ist in den letzten 25 Jahren zu einem zentralen Thema sowohl der Geistes- als auch der Naturwissenschaften geworden. In der Medizintechnik wurden sog. Bildgebende Verfahren entwickelt, mit deren Hilfe die Aktivitäten des Gehirns sichtbar gemacht werden können. Das bietet Einsatzpunkte für die Entwicklung neuer Therapien, von der Mikro-chirurgie bis zur Behandlung von Altersdemenz, Alzheimer-Patienten oder Epileptikern. Im Kosmos der geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen hat das Gedächtnisthema für so viele Überschneidungen und Bezüge gesorgt, dass sie unter der Rubrik Kulturwissenschaften neu zusammengefasst worden sind. Der Boom der Gedächtnisforschung hängt aber auch mit der der technischen Revolution der Speichermedien im digitalen Zeitalter zusammen. Ein wichtiges Ergebnis der Forschung ist die Einsicht, dass das Erinnern kein natürlicher Prozess ist, sondern auf vielfältige Weise durch soziale Bedingungen und Umstände hergestellt oder verhindert wird. Das Gedächtnis hat aber nicht nur soziale Bedingungen, sonder zugleich auch soziale bzw. politische Folgen und Funktionen. Gedächtnis und Erinnerungen sind in der Politik ein heftig umkämpftes Terrain, wo die Möglichkeit der Instrumentalisierung für politische Zwecke besteht. Das kollektive Gedächtnis bezieht sich anders auf die Vergangenheit als die Geschichtsschreibung. Geschichte und Gedächtnis sind nicht das gleiche. Das 17 kollektive Gedächtnis gehört immer zu Gruppen und Gemeinschaften. Es ist von deren Gegenwartsinteressen abhängig, es rückt die Vergangenheit so zurecht, dass von ihr aus das beste Licht auf die eigene Bezugsgruppe fällt, es ist parteiisch und apologetisch, es verformt die Vergangenheit, es ist ungenau, es vergisst das Unangenehme und Beschämende. (Helmut König). Die Erinnerung bildet die Vergangenheit nicht wie eine Kopie ab, sondern konstruiert sie neu. Eine Welle der Selbstbesinnung hat Europa erfasst und ist Teil dessen, was die Fachleute „Erinnerungspolitik“ nennen. Staaten haben sich schon immer mit Geschichtsschreibung beschäftigt, neu hingegen ist, dass die meisten europäischen Staaten sich heute darum bemühen, sich ihrer Vergangenheit zu stellen, sich der negativen Aspekte ihrer Nationalgeschichte (ebenso wie der positiven Aspekte) zu erinnern und sich zu ihnen zu bekennen. Nationalstaaten haben sich bisher lieber an die Zeiten erinnert, in der sie selbst zum Opfer anderer wurden, als sich ihrer eigenen Schuld zu stellen. Die während des Zweiten Weltkriegs in Europa begangenen Verbrechen jedoch waren von besonderer Natur. Nur widerwillig sind die Europäer zur Einsicht gelangt, dass die Vernichtung der Juden und anderer Volksgruppen nicht allein von den Deutschen betrieben wurde. In den nächsten Tagen sollen die polnisch-ukrainischen Beziehungen beleuchtet werden. Dabei wird es auch darum gehen insbesondere die Erinnerungskonflikte in diesen beiden Ländern zu analysieren. Für das politische und kulturelle Selbstverständnis von Polen und der Ukraine spielt die Entwicklung einer je eigenen Version nationaler Vergangenheit eine Schlüsselrolle. Seit dem Zerfall der Sowjetunion im Jahre 1991 treten die Bruchlinien zwischen den verschiedenartigen Erinnerungskulturen der Nachfolgestaaten immer deutlicher zu Tage. Der Dreh- und Angelpunkt dieser Konflikte ist offensichtlich eine unterschiedliche Deutung des Zweiten Weltkrieges. Ich bin davon überzeugt, dass eine Beschäftigung mit den Erinnerungsmustern in den jeweiligen Ländern einen Schlüssel für viele gegenwärtige Verständigungsprobleme liefern kann. Die Sprengkraft nationaler, ethnischer und religiöser Konflikte könnte gemildert werden, wenn wir uns bewusst werden, wie stark kollektive Geschichtsbilder, Projektionen, Symbole und Vorurteile unsere Wahrnehmung der Nachbarn beeinträchtigen. 18 Teilnehmer 19 Teilnehmerliste des Seminars in Lublin Land Name Land Name Polen Polen Polen Polen Polen Ukraine Ukraine Ukraine Magdalena Bilińska Dagmara Bożek Patrycja Kwapik Iwona Mruk Jolanta Szpak Vasyl Sawka Olha Burda Galyna Ieromina Ukraine Ukraine Ukraine Ukraine Ukraine Ukraine Ukraine Deutschland Andryi Gevyuk Alona Gertsan Oksana Dobrzhanska Sergii Tukhlynovych Yurii Plantus Ruslan Ramazanov Oleksandr Ieromin Gregor Federhen Gruppenfoto der Teilnehmer 20 Programm des Seminars „Kulturraum Europa-junge Menschen bauen mit am vereinten Europa“ vom 30. Oktober – 2. November 2008 in Celje / Slowenien Donnerstag, 30. Oktober 2008 bis 18.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 -22.00 Uhr Ankunft und Einquartierung Abendessen Begrüßung und Vorstellung des Proggramms, der Teilnehmer und des Gastgebers KJ Slowenien, anschließend Einführung in das Thema durch Gregor Federhen Freitag, 31. Oktober 2008 8.00 Uhr 9.00-09.15 Uhr 9.15 -10.30 Uhr 10.30 Uhr 11.00 – 12.30 Uhr 12.30 Uhr 14.30 – 16.00 Uhr 16.00 Uhr 19.00 Uhr Frühstück Morgenimpuls Interkulturelles Lernen, Erklärung der Methoden und Umsetzung in Spielen Pause Fortsetzung des Themas in Arbeitsgruppen und im Plenum Mittagessen Referentin aus Slowenien: Frau Ljudmila Novak, Abgeordnete im Europa. Parlament Stadtbesichtigung in Celje Abendessen Ljudmila Novak 21 Samstag, der 01. November 2008 8. 00 Uhr 9.00 – 9.15 Uhr 9.15 – 12.30 Uhr 13.00 Uhr 14.00 Uhr 19.00 Uhr Frühstück Morgenimpuls Referentin Galya ieromina, Bildungsreferentin Kolpingwerk Ukraine: „Jugendarbeit im Kolpingwerk und Interkultureller Lernen“ Mittagessen Ausflug nach Zrece Badenachmittag Abendessen anschließend Folklorabend mit der Gruppe „The Saints“ Sonntag, 02. November 2008 8.00 – 9.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr 12.15 Uhr Heilige Messe Auswertung und Abschlussgespräch, Gelegenheit zur Absprache und Koordinierung von zukünftigen transnationalen Projekten der Jugendarbeit Mittagessen anschließend Abreise Während des Seminars 22 Teilnehmerliste der Veranstaltung in Celje Land Name Land Name Deutschland Slowenien Rumänien Rumänien Ukraine Ukraine Ukraine Slowenien Slowenien Slowenien Gregor Federhen Tamara Kos Cosmin Roscoreanu Raul Muresan Vasyl Sawka Galyna Ieromina Olha Burda Maja Brunčič Alja Majer Milena Repa Slowenien Slowenien Slowenien Slowenien Slowenien Slowenien Slowenien Slowenien Slowakei Slowakei Jožze Rumpf Marjan Plohl Edo Belca Ivan Gačnik Franjo Šauperl Janez Turinek Mitja Gajski Ljudmila Novak Katarína Hradská Jaroslav Výboch Gruppenfoto der Teilnehmer 23 Programm der Veranstaltung „Europa mitgestalten und Demokratie (er)leben: Die Bürger und der Lissabon-Vertrag“ vom 14.-16. November in Blansko / Tschechien Freitag, 14. November 2008 Vor Beginn der Veranstaltung Sitzung des Vorstands Kolpingwerk Europa und Sitzung des Vorstandes Kolpingbildungswerk Europa Bis 17.30 Uhr 18.00 Uhr 18.45 – 22.00 Uhr Ankunft und Einquartierung Abendessen Eröffnung der Konferenz, Vorstellung der Teilnehmer, Einführung Hubert Tintelott, Europasekretär: „Die Mitverantvortung des Kolpingwerkes als katholischer Sozialverband für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeitswelt.“ Samstag, 15. November 2008 9.00 – 10.00 Uhr 10.00 Uhr 10.30 – 12.00 Uhr 12.00 Uhr 13.30 Uhr Ing. Stanislav Juránek, Landeshauptmann Südmährischer Kreis und Vorsitzender des Kolpingwerkes Tschechien „Soziale Menschenrechte in der Grundrechtecharta der Europäische Union.“ Kaffeepause Arbeit in Arbeitkreisen, Leitung: B. Breher, H.Tintelott und M. Marková, Thema: „Was erwarten wir als Nationalverbände vom Kontinentalverband Europa?“ Mittagessen Joachim Herudek, ehem. Generalsekretär der Eza, Königswinter: „Das Instrument des sozialen Dialoges – Die Mitverantwortung unterschiedlicher sozialer Gruppen der Zivilgesellschaft für eine sozial gerechte und menschenwürdige Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.“ 24 14.30 Uhr 15.00 Uhr 17.15 Uhr 18.00 Uhr 20.00 Uhr Kaffeepause JUDr. Bedřich Vymĕtalík Ehem. Leiter des Krestansky Institutes in Ostrava „Der soziale Dialog in Tschechien“ Fahrt nach Kunštát (deutsch: Kunstadt), Besuch des Schlosses und der Pfarrkirche Heilige Messe Abendessen im Pfarrheim von Kunštát Sonntag, 16. November 2008 8.00 Uhr 9.00 – 9.15 Uhr 9.15 – 10.30 Uhr 11.00 Uhr 11.30 Uhr 12.15 Uhr 14.00 Uhr Frühstück Morgenimpuls Gregor Federhen: „Die Arbeit der EFRA-European Fundamental Rights Agency“ in Wien Vorbereitung und Diskussion der der Erklärung des Europäischen Kolpingwerks Astrid Hansen: „Die Bedeutung der Europawahl 2009 für das Kolpingwerk“, Vorstellung der Handreichung für Multiplikatoren und Jugendleiter: „Europawahl 2009 – Deine Stimme für Europa“ anschließend: Auswertung der Konferenz, Abschlusskritik, Evaluierung Mittagessen Abreise 25 Teilnehmerliste des Seminars in Blansko Land Deutschland Deutschland Österreich Slowakei Deutschland Deutschland Deutschland Schweiz Schweiz Portugal Portugal Österreich Polen Polen Tschechien Rumänien Rumänien Serbien Tschechien Tschechien Tschechien Tschechien Name Hubert Tintelott Barbara Breher Anton Salesny Margita Marková Dagmar Hoseas Thomas Dörflinger M.v.Schlichtkrull-Guse Margit Unternährer Sybille Kühne João Morgado Elisa Maia Caroline Lubenik-Jäger Krzysztof Wolski Barbara Wolski Jana Zemanová Eduard Dobre Tibor Merlas Stojan Kalapis Patrik Chudovský Ladislav Barta Miroslava Stejskalová Václav Dobrovolny Land Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Italien Italien Slowakei Ungarn Ungarn Österreich Österreich Slowenien Slowenien Tschechien Serbien Deutschland Tschechien Tschechien Tschechien Tschechien Tschechien Name Ottmar Dillenburg Astrid Hansen Gregor Federhen Sonia Kirschbaum Ernst Schwienbacher Robert Tezzele Pavol Zaťko Sándor Nagy Msgr. Paul Bolberitz Norbert Hauer Renate Draskovitz Franjo Šauperl Ivan Gačnik Libor Havlik Atila Mezei Joachim Herudek Bedřich Vymĕtalík Michael Kubik Marketa Voborilová Zdenĕk Materna Petr Kučera 26 Referat von Europasekretär Hubert Tintelott Die Mitverantvortung des Kolpingwerkes als katholischer Sozialverband für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeitswelt. Ein Blick in die Geschichte des Kolpingwerkes zeigt, dass dem Aufgabenfeld ARBEIT zu allen Zeiten und überall, wo das Kolpingwerk vertreten und aktiv war, immer eine große Aufmerksamkeit gegolten hat. Dies ist auch nur zu verständlich, wenn man sich an die Ziele Adolph Kolpings erinnert, der mit seinem katholischen Gesellenverein einen Beitrag zur Lösung der Sozialen Frage seiner Zeit leisten wollte. Arbeit ist aber, wie Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Laborem exercens schreibt, der Schlüssel zur Lösung der Sozialen Frage. Die Bildung von Selbsthilfeverbänden als Instrument zur Mitgestaltung der Arbeitswelt. Für eine menschenwürdige Gestaltung der Arbeitswelt haben nicht allein staatliche Organe durch Arbeitsschutzsysteme und einen entsprechender Ordnungsrahmen für das Wirtschaftsleben eine Mitverantwortung, sondern eine erste Verantwortung liegt auch bei den Menschen, die in den Arbeitsprozess integriert sind, und zwar sowohl auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. Denn in der Arbeitswelt Tätigen kommt sogar eine erste Verantwortung zu, wenn es um die Mitgestaltung der Arbeit geht. Dies betont auch Leo XIII. in seiner 1891 erschienenen Enzyklika Rerum novarum, der ersten Sozialenzyklika. Er schreibt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Lösung der Sozialen Frage mitwirken müssen, und zwar mit geeigneten Instrumenten. Wörtlich heißt es dazu: „Hierher gehören Vereine zu gegenseitiger Unterstützung, private Veranstaltungen zur Hilfeleistung für den Arbeiter und seine Familie bei plötzlichem Unglück, in Krankheits- und Todesfällen, Einrichtungen zum Schutz für Kinder, jugendliche Personen oder auch Erwachsene. Den ersten Platz aber nehmen in dieser Hinsicht die Arbeitervereinigungen ein, unter deren Zweck alles andere Genannte fällt (Rerum novarum 36). 27 Auch die Gründung des katholischen Gesellenvereins durch Adolph Kolping setzte schon vor Rerum novarum bei der Organisation der Betroffenen an. Adolph Kolping war in seiner Zeit als Kaplan in Wuppertal-Elberfeld mit der Situation der Handwerker konfrontiert worden, die durch die Einführung von automatischen Webstühlen, durch die allgemeine industrielle Revolution ihre wirtschaftliche Grundlage verloren hatten und ins gesellschaftliche Abseits gedrängt waren. Er setzte sich daher intensiv mit der Frage auseinander, wie man diesen Menschen, den Handwerksgesellen der damaligen Zeit, die die Mehrheit der Arbeitnehmer zurzeit Adolph Kolpings ausmachten, konkret helfen könnte. Was die veränderte Situation der Handwerker betrifft, so wird diese auch in Rerum novarum eindeutig beschrieben: „In der Vergangenheit haben die Kooperationen von Handwerkern lange Zeit eine gedeihliche Wirkung entfaltet. Sie brachten nicht bloß ihren Mitgliedern erhebliche Vorteile, sondern trugen auch viel bei zur Entwicklung und zur Ehre des Handwerks, wie die Geschichte dessen Zeuge ist. In einer Zeit wie der unsrigen mit ihren geänderten Lebensgewohnheiten können natürlich nicht die alten Innungen in ihrer ehemaligen Gestalt wieder ins Leben gerufen werden; die neuen Sitten, der Fortschritt in Wissenschaft und Bildung, die gesteigerten Lebensbedürfnisse, alles stellet andere Anforderungen. Es ist notwendig, dass Vereinigungen der Arbeiter sich nach den neuen Verhältnissen einrichten.“ (Rerum novarum 36) Auch Adolph Kolping hatte erleben müssen, dass die alten Handwerksorganisationen nicht mehr den Ansprüchen der neuen Entwicklung entsprachen. Er hatte in Wuppertal jedoch einen katholischen Gesellenverein angetroffen, der zumindest Ansatzpunkte bot, um den neuen Anforderungen an eine neue Solidaritätsstruktur für diesen Teil der Arbeiter, den Gesellenstand, gerecht zu werden. Er entwickelte das Konzept des in Wuppertal von Lehrer Gregor Breuer gegründeten katholischen Gesellenvereins weiter und half aktiv bei seiner Ausbreitung. Die Erfolge des katholischen Gesellenvereins bei der Lösung der Sozialen Frage der Gesellen zeigen, dass es Kolping gelungen war, ein den Anforderungen der Zeit entsprechendes Instrument zu finden, um den Gesellen zu helfen und die Arbeitwelt mit zu gestalten. In seinem Aufsatz „Der Gesellenverein und seine Aufgabe“ konnte er daher schrieben: „Wir haben durch den Verein auf ein praktisches Mittel hingewiesen, wie man für einen der wichtigsten Stände der Bevölkerung (die Gesellen) in der Gegenwart schützend, bewahrend und fördernd, für seine glücklichere Zukunft vorgehen kann.“ 28 Adolph Kolping unterstützte die Gesellen nicht nur durch Angebote im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, durch Jugendwohnheime und den Aufbau einer Wanderfürsorge, sondern initiierte auch Krankenkassen und Genossenschaften, bei denen sich die Gesellen durch den Zusammenschluss in Selbsthilfevereinigungen gegenüber vielen aus der Arbeitswelt resultierenden Alltagsproblemen absichern konnte. Die programmatischen Grundlagen des Kolpingwerkes zur Mitgestaltung der Arbeitswelt Anknüpfend an das Verständnis von Adolph Kolping zur Mitgestaltung der Arbeitswelt in den Bereichen berufliche Bildung Aufbau von Selbsthilfestrukturen Mitgestaltung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat KOLPING INTERNATIONAL auch in seinen aktuellen programmatischen Aussagen sich zu dieser Aufgabe bekannt. So heißt es im Internationalen Programm: „Für das Internationale Kolpingwerk ist die menschliche Arbeit nicht allein Notwendigkeit zum Lebensunterhalt, sondern auch Chance zur Selbstverwirklichung und - als Dienst an der Gemeinschaft - Weltauftrag des Christen. Von seinen Mitgliedern erwartet es die Bereitschaft zur beruflichen Bildung und Weiterbildung sowie zum persönlichen Engagement im Rahmen der gegebenen Mitwirkungsmöglichkeiten. Besondere Bedeutung misst das Kolpingwerk einer menschenwürdigen Gestaltung der Arbeitswelt zu.“ Und in den Leitlinien zur Berufs- und Arbeitswelt heißt es unter der Überschrift Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit: „Damit ein umfassendes, den Menschen in seinen personalen, sozialen und kulturellen Grundbedürfnissen angemessenes Verständnis von Arbeit wirklich 29 Geltung erlangen kann, bedarf es gerade für die Erwerbsarbeit entsprechender Rahmenbedingungen. Dies gilt vor allem für: die gesellschaftliche Wertschätzung von Arbeit unter Einschluss einer angemessenen Entlohnung die Ausgestaltung konkreter Arbeitsbedingungen unter Einschluss von Mitwirkungs- und Mitbeteiligungsmöglichkeiten die Möglichkeiten zum Erwerb von fachlicher Kompetenz und beruflicher Qualifikation unter Einschluss entsprechender Weiterbildungsmöglichkeiten die Bedingungen zum Erwerb von Miteigentum an Produktionsmitteln.“ Das Konzept von Decent Work (menschenwürdige Arbeit) der ILO Ausgehend vom eigenen Selbstverständnis und von den programmatischen Aussagen muss sich KOLPING INTERNATIONAL bei seinen Bemühungen um eine Mitgestaltung der Arbeitswelt auch an den veränderten Rahmenbedingungen orientieren. So wie Adolph Kolping zu seiner Zeit erkannte, dass die alten Organisationsformen des Handwerkes keine Antwort mehr darstellten auf die Soziale Frage des 19. Jahrhunderts und er im katholischen Gesellenverein ein neues Instrument entwickelte und aufbaute, so muss sich KOLPING INTERNATIONAL heute fragen, welche Herausforderungen bei der Mitgestaltung der Arbeitswelt bestehen angesichts einer Globalisierung der Märkte und einer damit immer stärker auch auf die nationale Arbeitswelt sich auswirkenden Ausweitung der Handelsströme und der damit einher gehenden Produktionsverlagerung und Wettbewerbssituation der Arbeiter untereinander. In Beantwortung dieser globalen Entwicklung hat die ILO so genannte Kernarbeitsnormen verabschiedet, die so etwas wie den internationalen Rahmen abgeben für eine menschenwürdige Arbeitswelt. Die 6 Konventionen umfassen die folgenden 3 Bereiche: 1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen; 2. Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit; 3. Verbot von Diskriminierung; 30 Anknüpfend an diese Kernarbeitsnormen, die fest im Völkerrecht verankert sind und die von zumindest einer Zweidrittelmehrheit der ILO-Mitglieder verabschiedet wurden, hat dann die ILO ein Konzept der „Decent Work“ entwickelt, welches eine Antwort auf die Herausforderungen in der Arbeitswelt im 21. Jahrhundert sein soll. Zur Umsetzung des Konzepts von Decent Work sieht die ILO 4 konkrete Schritte vor: 1. 2. 3. 4. Abbau und Überwindung der Arbeitslosigkeit; Sicherung und Verteidigung der Rechte der Arbeiter; Ausbau der sozialen Sicherung; Förderung von Dialog und Konfliktlösungen. Wenn Kolping sich von einer menschenwürdigen Gestaltung der Arbeitswelt beteiligen will, und zwar weltweit, dann muss es sich an diesen konkreten Schritten orientieren und auch messen lassen. 1. Abbau und Überwindung von Arbeitslosigkeit Fehlende Erwerbsarbeit ist weltweit einer der wesentlichen Gründe für Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung. Die Befähigung der Menschen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die Vermittlung von Arbeitswilligen an einen Arbeitsplatz und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ist daher in allen Teilen der Welt eine dringende Herausforderung, der sich das Kolpingwerk auch stellt. Traditionell steht dabei die Berufsbildung bei Kolping ganz im Vordergrund. In unseren Leitlinien zur Berufs- und Arbeitswelt heißt es hierzu: Berufliche Ausbildung Die berufliche Ausbildung zählt von Beginn an zu den wichtigen Aufgabenfeldern des Kolpingwerkes. Dabei war sich das Kolpingwerk zu aller Zeit darüber im klaren, dass berufliche Bildungsmaßnahmen des Kolpingwerkes das notwendige Berufsbildungsangebot durch den Staat und durch die Betriebe nicht ersetzen können. Vielmehr sollen die Berufsbildungsmaßnahmen des Kolpingwerkes modellhaft sein und gleichzeitig eine Signalwirkung haben für staatliche oder betriebliche Institutionen im Bereich der beruflichen Bildung. 31 Wo immer möglich soll sich das Kolpingwerk jedoch auch in subsidiärer Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen oder Betrieben als Träger von Berufsbildungsmaßnahmen anbieten.“ Wenn sich Kolping in dieser Aussage auch seiner Grenzen bewusst ist und erkennt, dass Betrieb und Staat eine erste Verantwortung für die berufliche Ausbildung haben, so wird doch betont, dass die Berufsbildungsansätze des Kolpingwerkes betriebliche und staatliche Ausbildungsprogramme ergänzen und anregen können. Dies gilt vor allen Dingen in unserem europäischen Kontext immer dann, wenn wir für besondere Zielgruppen Berufsbildungskonzepte entwickeln und durchführen. Dies ist in verschiedenen Ländern in Europa ja auch in beispielhafter Weise realisiert, so wenn z. B. die deutschen Berufsbildungswerke des Kolpingwerkes besondere Kurse anbieten für Langzeitarbeitslose, körperlich und sozial Behinderte, für Migrantenkinder oder in Gefängnissen, oder wenn in der Slowakei oder in Rumänien Kurse für Roma angeboten werden. Dies gilt aber in anderen Ländern auch für Kurzkurse im Bereich der beruflichen Weiterbildung, wie EDV-Kurse, Sprachkurse oder Rhetorikkurse. Selbst im Bereich der akademischen Ausbildung ist Kolping engagiert, so z. B. in Litauen, wo Kolping modellhaft Sozialarbeiter und Wirtschaftsfachleute ausbildet, die aber auch Kenntnisse in der Katholischen Soziallehre vermittelt bekommen. Modellhaft sind auch Ausbildungsmaßnahmen, die für bestimmte Länder neue Ausbildungswege einschlagen, so wie das Ausbildungshotel in Brasov oder das Konzept von kaufmännischen Übungsfirmen in Ungarn und Polen. Außerhalb Europas spielt auch die berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft eine große Rolle, weil viele – ja die Mehrheit der Menschen beispielsweise in Afrika – im Bereich der Landwirtschaft Arbeit und Brot finden. Doch berufliche Bildung ist nicht der einzige mögliche und notwendige Ansatz. Manchmal muss man bei der Förderung des Menschen zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt schon eher ansetzen. Manche Jugendliche haben durch ihre familiäre und häusliche Situation gar kein Verständnis für die Anforderungen in der Arbeitswelt. Hier sind oftmals sozialpädagogische Maßnahmen erforderlich, wie die Gewöhnung an einen festen Tagesrhythmus, an Disziplin und Zuverlässigkeit. Auch hier ist das Kolpingwerk in verschiedenen Ländern engagiert, und zwar sowohl bei Jugendlichen, wie aber auch bei Langzeitarbeitslosen, bei Drogenabhängigen usw. 32 Ein weiteres Hindernis für den Eintritt in das Berufsleben sind nicht nur fehlende Berufskenntnisse und fehlende Arbeitsdisziplin, sondern auch ein fehlender Bildungsabschluss. Verschiedene Kolpingsfamilien haben daher Initiativen gestartet, um Jugendliche in den letzten Klassen der Schule eine begleitende Motivations- und Nachhilfe anzubieten, damit sie ihre Schule mit Erfolg abschließen können und sich damit die Voraussetzungen für die Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis deutlich verbessern. Diese Begleitung in den Schulen wird dann oft noch ergänzt durch Hilfen bei der Abfassung von Bewerbungsschreiben, durch Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche und durch eine persönliche Begleitung der Jugendlichen auch in ihrer Lehr- und Ausbildungszeit. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sind auch die Aktivitäten des Kolpingwerkes im Bereich der Arbeitsvermittlung. Dies reicht von den fest eingerichteten Arbeitslosen- und Vermittlungsstellen in Polen, über die Netzwerke der Berufsbildungseinrichtungen des Kolpingwerkes in die Industrie, Handel und das Handwerk bis hin zu Informationsveranstaltungen, die einzelne Kolpingsfamilien anbieten, um an ihrem Ort auf offene Lehrstellen und Arbeitsplätze hinzuweisen. Auch die Jugendwohnheime des Kolpingwerkes dienen indirekt der Aufgabe zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, da sie ja strukturell Jugendlichen die Entscheidung erleichtern, an einen Ort zu wechseln wo es Arbeit gibt und ihre vertraute Heimat zu verlassen. Kolpinghäuser bieten dann einen ersten Anlaufpunkt für junge Menschen in der Nähe ihres neuen Arbeitsplatzes. Doch nicht nur die Vorbereitung von Menschen auf die Arbeitswelt, die berufliche Qualifizierung für die Arbeitswelt und die berufliche Weiterbildung decken das ganze Spektrum der Aktivitäten des Kolpingwerkes in diesem Bereich ab, Kolping schafft auch selbst neue Arbeitsplätze. Das gilt nicht allein für die Arbeitsplätze, die im Verband selbst und in seinen Einrichtungen entstehen, sondern dies gilt beispielsweise auch für Angebote des Kolpingwerkes für besondere Zielgruppen, beispielsweise in beschützenden Werkstätten, wo auch Menschen mit Behinderungen eine Arbeit und Beschäftigung erhalten. Außerhalb Europas ist das Kolpingwerk darüber hinaus durch den Aufbau von Spar- und Kreditgemeinschaften, durch das Angebot von Kursen zur Kleingewerbeförderung daran beteiligt, um ganz konkret Menschen zu ermutigen 33 und mit dem nötigen Kapital auszustatten, damit sie für sich und vielleicht auch noch für andere einen neuen Arbeitsplatz schaffen. 2. Sicherung und Verteidigung der Rechte der Arbeitnehmer Durch gesellschaftliche und staatliche Initiativen sind zumindest in Europa sehr umfängliche Regelungen zur Sicherung und Verteidigung der Rechte der Arbeitnehmer ergriffen worden. Auch durch die Schaffung bestimmter institutioneller Einrichtungen wie Betriebs- oder Personalräte, Gesellenvertretungen im Handwerk u. ä. werden wirkungsvolle Instrumente geschaffen, um Arbeitnehmerrechte zu verteidigen. Doch die Existenz der rechtlichen Regelungen und der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer setzt voraus, dass Menschen sich für die Durchsetzung dieser Rechte einsetzen und zur Mitarbeit in den entsprechenden Gremien bereit sind. Auch dieser Aufgabe stellt sich das Kolpingwerk. In den Leitlinien zur Berufs- und Arbeitswelt heißt es: Unterstützung von Interessenvertretungen „In einer arbeitsteiligen Wirtschaft ist die Interessenvertretung für einzelne Berufsgruppen und durch Gewerkschaften unverzichtbar für „einen berechtigten sozialen kulturellen und wirtschaftlichen Fortschritt” (LE 21). Das Kolpingwerk sieht seine Aufgabe vor allem darin, Mitglieder für eine Mitarbeit und Mitgliedschaft in entsprechenden Interessenvertretungen zu motivieren und sie für die Übernahme von verantwortlichen Führungsaufgaben in diesen Interessenvertretungen zu qualifizieren. Gleichzeitig unterstützt und fördert es das Engagement seiner Mitglieder im Rahmen der gegebenen Mitwirkungsmöglichkeiten auf betrieblichem Gebiet sowie im Rahmen von Organen der wirtschaftlichen und sozialen Selbstverwaltung und in staatlichen Einrichtungen und Institutionen im Bereich der Arbeitswelt.“ Das Kolpingwerk knüpft in diesem Bereich zunächst bei der Eigenverantwortung des Menschen an. Die Arbeitnehmer selbst sind zunächst einmal für ihre Interessenvertretung zuständig. Dazu gibt es Gewerkschaften, und dazu bedarf es auch der Organisationsfreiheit der Arbeitnehmer. Auch im Hinblick auf die geschaffenen Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben und Behörden sind die Mitarbeiter zunächst selbst verantwortlich, diese Gremien mit geeigneten Vertretern zu besetzen und Kandidaten für die entsprechenden Wahlen zu finden. Doch wie auch in den anderen politischen Bereichen sieht das Kol34 pingwerk eine Mitverantwortung darin, den Einzelnen zur Wahrnehmung solcher Aufgaben zu befähigen und darauf vorzubereiten. Das beginnt mit allgemeinen Bildungsveranstaltungen und Seminaren über Fragen der Arbeitsrechte und ihre Durchsetzung in den Kolpingsfamilien und auf den anderen verbandlichen Ebenen und geht bis zur gezielten Vorbereitung und Begleitung von Mitgliedern, die ein Amt in den jeweiligen Interessenvertretungen anstreben bzw. bereits ein Amt in diesen Gremien erhalten haben. Für uns als Kolping soll und muss es dabei selbstverständlich sein, dass bei solchen Seminaren nicht nur die notwendigen juristischen und sonstigen sachlichen Kenntnisse vermitteln werden und wir den Verantwortlichen helfen, technische Fertigkeiten zu erwerben im Hinblick auf Verhandlungsführung, Rhetorik oder Versammlungsleitung, sondern sie müssen auch Kenntnisse über die Katholische Soziallehre vermittelt bekommen, damit sie ihre Entscheidungen zu Sachfragen auch ethisch einordnen und begründen können. Doch die Befähigung des Einzelnen zur Verteidigung seiner Arbeitnehmerrechte allein oder mit anderen ist nur ein Schritt. Das Kolpingwerk als Verband hat daneben dann die Aufgabe der politischen Interessenvertretung. Hierzu heißt es in den Leitlinien: Politische Interessenvertretung „Die Situation des arbeitenden Menschen wird ganz wesentlich auch von politischen Entscheidungen mit beeinflusst. Der Staat entscheidet über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln und hat damit großen Einfluss darauf, inwieweit die Rechte des arbeitenden Menschen gesichert sind und seine Personenwürde gewahrt bleibt. Das Kolpingwerk sieht seine Aufgabe darin, politische Positionen zu entwickeln und in die politische Debatte einzubringen, die dem Selbstverständnis des Kolpingwerkes im Bereich Arbeitswelt und der katholischen Soziallehre entsprechen.“ Das Kolpingwerk hat also die ständige Aufgabe angesichts des rasanten Wandels in der Arbeitswelt, sich mit diesen Veränderungen auseinander zu setzen und die politische Diskussion dazu zu verfolgen. Zu einzelnen Fragestellungen sollte sich dann der Verband selbst eine politische Lösung erarbeiten, die er offensiv und öffentlichkeitswirksam in die politische Debatte einbringt. 35 In einigen wenigen Fällen bietet das Kolpingwerk in diesem Bereich auch noch Dienstleistungen an, so wenn z. B. Mitglieder im Zusammenhang mit Arbeitsgerichtsprozessen beraten und juristisch vertreten werden. Noch einmal anders stellt sich die Situation in den so genannten Entwicklungsländern dar. Hier fehlt es oft an einer starken Interessenvertretung. Manchmal gibt es auch eine Gesetzgebung, die beispielsweise die Gründung von Gewerkschaften verbietet oder erschwert. Doch selbst wenn Gewerkschaften zugelassen sind, sind nur wenige Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert, da nur die wenigsten angestellt sind. Die Mehrzahl der Menschen in Afrika und Lateinamerika arbeitet im so genannten Informellen Sektor. Gerade die arbeitenden Menschen in diesem Bereich sind aber oft all ihrer Arbeiterrechte beraubt und sind durchgängig ohne jede soziale Sicherung. In Lateinamerika versucht auch hier das Kolpingwerk Wege zu finden, um den Menschen zu helfen. So wird gerade in Uruguay versucht, Menschen aus dem Informellen Sektor zu organisieren, um ihre Interessen besser vertreten zu können, und in Ecuador bemüht sich das Kolpingwerk um den Aufbau eines Verbandes von Hausmädchen, die oft in besonderer Abhängigkeit stecken und deren Rechte besonders krass missachtet werden. Ähnliche Probleme wie in Lateinamerika gibt es auch bei uns in Europa mit den so genannten Prekären Arbeitsplätzen. Je größer die Zahl dieser Prekären Arbeitsplätze wird, desto stärker ist Kolping gefordert auch hier aktiv zu werden. 3. Ausbau der sozialen Sicherung Im Bereich der sozialen Sicherung hat das Kolpingwerk in Europa eine lange Tradition. Schon der 1849 von Adolph Kolping gegründete katholische Gesellenverein in Köln sah den Aufbau einer Krankenkasse vor. Um 1900 gab es in etwa 200 bis 300 Kolpingsfamilien in Europa eine eigene Krankenversicherung. 1909 wurde in Deutschland eine Zentralkrankenkasse errichtet und 1914 in der Schweiz. Diese Krankenkassen wuchsen danach schnell an. In Deutschland wurden sie jedoch durch den Anspruch des Nationalsozialismus als autoritäres Regime zerschlagen. In der Schweiz besteht die KolpingKrankenkasse bis heute fort. 36 Auch in anderen Bereichen gab es im Kolpingwerk Europa Bemühungen, Einrichtungen der sozialen Sicherung zu schaffen, wie z. B. eine Sterbekasse. Doch durch die Gesetzgebung in den meisten europäischen Ländern wurden diese Selbsthilfeansätze dann überholt und durch Einrichtungen der institutionellen Solidarität ersetzt. So ausgebaut das System der sozialen Sicherheit in Europa weitgehend ist, so mangelhaft oder gar nicht vorhanden ist es in vielen Staaten der so genannten Dritten Welt. Hier ist zwar das Kolpingwerk als solidarisches Netzwerk und die Kolpingsfamilie als familienhafte und solidarische Gemeinschaft auch eine Form der sozialen Sicherung, doch ist diese nicht immer ausreichend. So beginnen dann auch einige Kolpingsfamilien damit, ein eigenes institutionelles System der sozialen Sicherung aufzubauen bzw. so mit privaten Firmen zusammen zu arbeiten, dass für ihre Mitglieder die soziale Sicherheit wächst. Dies gilt etwa für das Kolpingwerk Indien, wo es in einigen Diözesanverbänden für alle Mitglieder eine Sterbekasse gibt. 4. Förderung des Dialogs und Konfliktlösungen In der Arbeitswelt wirken verschiedene Akteure mit, die alle Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitswelt nehmen und die gemeinsam für menschenwürdige Verhältnisse in der Arbeitswelt wirken können. Diese gemeinsame Verantwortung für die Ausgestaltung wird z. B. im Tri-Party-System der ILO deutlich, wo Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie der Staat vertreten sind. Wege zu gerechten Lösungen in der Arbeitswelt können am besten in einem sozialen Dialog zwischen allen beteiligten Kräften gefunden werden. Ein Dialogforum ist ja schon das Kolpingwerk selbst, wo es traditionell schon immer auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer gegeben hat. Diese Zusammensetzung des Verbandes führt dazu, dass beispielsweise bei der Entwicklung politischer Positionen zu Fragen der Arbeitswelt das Kolpingwerk immer durch ausgewogene Konzepte hervorgetreten ist und nie einseitig überzogene Positionen vertreten hat. Doch unabhängig von dieser Chance zum sozialen Dialog im Verband selbst ist das Kolpingwerk gefordert, mehr noch als bisher mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, mit staatlichen Institutionen und mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen in einen Dialog einzutreten, wie die Arbeitswelt so gestaltet werden kann, dass auch angesichts des rasanten gesellschaftlichen 37 Wandels und der Umbrüche in der Arbeitswelt nicht aus dem Blick gerät, dass der Mensch im Zentrum der Arbeit steht und nicht das Kapital. Die internationale Dimension unserer Verantwortung So sehr wir als Kolpingwerk Europa gefordert sind zunächst zu prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten wir hier in Europa in unseren Nationalverbänden haben, um eine menschenwürdige Arbeitswelt mit zu gestalten, so wenig dürfen wir als internationaler Verband die globale Dimension dieser Frage aus dem Auge verlieren. Den Verantwortlichen für und in der Arbeitswelt wird zunehmend ihre gegenseitige Abhängigkeit bewusst. Es wird immer deutlicher, dass nationale Akteure, selbst nationale Regierungen immer weniger Einfluss auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen haben, da sich die multinationalen Unternehmen leicht nationalen Einschränkungen entziehen können. Das Kolpingwerk hat daraus seit 40 Jahren die Konsequenz einer verstärkten Entwicklungszusammenarbeit gezogen, die immer auch die Arbeitswelt im Blick hatte, und beginnt zurzeit sehr aktiv damit, die Kontakte zur ILO zu verstärken, um eigene Erfahrungen und Vorstellungen stark einzubringen. Wir lassen uns dabei von einer Aussage aus dem Kompendium der Katholischen Soziallehre leiten, wo es heißt: „Es wird immer wichtiger, die neue Arbeitssituation im gegenwärtigen Kontext der Globalisierung zu betrachten und dabei zu berücksichtigen, dass der Mensch von Natur aus dazu neigt, Beziehungen zu knüpfen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Universalität keine Dimension der Sachen, sondern eine Dimension des Menschen ist.“ 38 Referat von Ing. Stanislav Juránek, Landeshauptmann Südmährischer Kreis Sociálni lidská práva – charta základních lidských práv EU – její význam pro vytvoření sociálně spravodlivého světa práce. (Soziale Menschenrechte – Grundrechtecharta der EU- ihre Bedeutung für die Gestaltung einer sozialen und gerechten Arbeitswelt.) Dámy a pánové, máme-li dnes hovořit o sociálních lidských právech v Evropské unii a jejich základním významu pro vytvoření sociálně spravedlivého světa práce, je nutné nejprve v krátkosti zrekapitulovat jejich historický vývoj. Evropské hospodářské společenství jako mezinárodní organizace pro hospodářskou integraci evropských států zpočátku nevěnovala zvláštní pozornost základním lidským právům. Prvním dokumentem vyjadřujícím standard lidských práv po druhé světové válce v Evropě byla Evropská úmluva o lidských právech z roku 1950, sjednaná na půdě Rady Evropy a během následujících desetiletí doplněná dodatkovými protokoly. Dalším důležitým dokumentem v této oblasti byla Evropská sociální charta z roku 1989. Orgánem zabývajícím se prosazováním standardu lidských práv je Evropský soud pro lidská práva při Radě Evropy. Potřeba vlastní kodifikace základních práv vzrostla po založení Evropské unie (1993), kdy výrazně posílil politický a společenský rozměr evropské integrace. O přípravě kodexu Evropská unie rozhodla v roce 1999, návrh přípravného konventu byl pak přijat Evropskou radou, Evropským parlamentem a Komisí. Charta byla slavnostně podepsána při sjednání Smlouvy z Nice v prosinci 2000. Charta byla prozatímně přijata jako politická deklarace bez právní závaznosti. Odráží moderní pojetí základních lidských, občanských, politických, hospodářských, sociálních a kulturních práv, zejména standard Úmluvy o ochraně 39 lidských práv a základních svobod a dalších instrumentů základních práv Rady Evropy a základní hospodářské svobody ES a navazuje na ústavní tradice členských států. Obsahuje podrobnou preambuli a 54 článků, symbolicky se člení na kapitoly důstojnost, svoboda, rovnost, solidarita, občanství a spravedlnost. Charta shrnuje lidská práva různých generací včetně těch, jejichž formulace je reakcí na současný společenský a vědecký vývoj. Evropský rozměr ochrany základních práv je dán tím, že buď jde o práva jednotlivce přímo v relaci k EU (např. právo na dobrou správu, tedy činnost institucí EU) nebo mají práva obecný charakter, avšak garance jejich respektování ve vztahu k jednotlivcům je povinností členských států ve vztahu k EU. Záměr uplatnit Chartu jako závazný právní instrument ochrany základních práv je přítomný od počátku její existence. Konvent ji v roce 2003 zařadil jako součást návrhu Ústavní smlouvy EU předloženého probíhající mezivládní konferenci. Charta podle svých závěrečných ustanovení nemění dělbu kompetencí členských států a Evropské unie ani Evropského společenství a nesnižuje standard základních práv stanovený mezinárodními smlouvami a ústavami členských států. Předpokládá se, že se uplatní jako měřítko tvorby a uplatňování práva EU jejími orgány a orgány členských států. Soudní dvůr již nyní používá Chartu jako nástroj potvrzující existenci základních práv. V následující části se pokusím nastínit, v jakém vztahu jsou lidská práva k právu evropskému. Vztah Evropské úmluvy o lidských právech a evropského práva Vytváření evropského standardu lidských práv je složitým procesem, na kterém se podílejí různými způsoby různé mezinárodní organizace působící v Evropě. Jde o to, že v rámci členských států EU mohou vedle sebe působit tři, popř. čtyři samostatné systémy ochrany lidských práv: národní systémy (tj. ústavní listiny práv a svobod spolu s ústavním soudnictvím), Charta základních práv EU, systém Rady Evropy (zejm. Evropská úmluva o lidských právech), popř. ještě univerzální systémy ochrany lidských práv (založené smlouvami OSN či Mezinárodní organizace práce). Z praktického hlediska se jeví jako nejdůležitější poměr mezi Evropskou úmluvou o lidských právech a evropským právem, což je předmětem tohoto příspěvku. Z důvodu stručnosti budu používat označení Evropská úmluva pro Úmluvu o ochraně lidských práv a základních svobod (1950) ve znění dodatkových protokolů a výraz evropské právo pro právo ES i EU. 40 Cesta EU k ochraně základních práv a využití Evropské úmluvy. Samotný pojem “základní práva” také není zcela bez problémů. Pojem jako první na komunitární úrovni použil Evropský soudní dvůr. Ten se ovšem inspiroval zejména německým ústavním právem s propracovanou koncepcí základních práv (Grundrechte). V jiných zemích (a právních či jazykových oblastech) však dříve tento pojem nebyl užívaný a dostává se konkurence s pojmy jako “veřejné” či “základní” svobody (libertés publiques, libertés fondamentales) ve francouzské (vnitrostátní) právní terminologii, nebo ještě rozšířenějším pojmem “lidská práva”. Naposledy uvedený pojem má tu výhodu, že není omezen na pozitivně právní úpravu vnitrostátní, ale používá se ustáleně v právních dokumentech i teorii mezinárodního práva, nehledě na jeho zakotvení i v terminologii filozofické a politologické. Poprvé se pojem “základních práv” dostal do terminologie užívané závaznými smluvními dokumenty v článku 6 Smlouvy o Evropské unii ve znění Amsterdamské smlouvy z r. 1997 (původně čl. F odst. 2 Maastrichtské smlouvy, 1992), podle kterého “2. Unie respektuje základní práva, která zajišťuje Evropská úmluva o ochraně lidských práv a základních svobod, podepsaná v Římě dne 4. listopadu 1950, a která vyplývají z ústavních tradic společných členským státům, jako obecné právní zásady Společenství.” Podle nového odst. 1 řečeného článku je Unie dokonce “založena na zásadách svobody, demokracie, dodržování lidských práv a základních svobod, jakož i právního státu, jež jsou společné členským státům”. Tento výchozí princip nalezl své potvrzení v čl. 7 Smlouvy o EU, který byl vložen rovněž Amsterodamskou smlouvou a dále modifikován Smlouvou z Nice. Jde o ustanovení derogační či sankční povahy, které je určeno pro zcela výjimečné situace. Opravňuje totiž Radu na úrovni hlav států a vlád, aby na návrh jedné třetiny členských států nebo Komise a se souhlasem Evropského parlamentu jednomyslně rozhodla, že “došlo k závažnému a trvajícímu porušení zásad uvedených v článku 6 odst. 1 ze strany členského státu poté, co byla vláda tohoto členského státu vyzvána, aby se k této věci vyjádřila.” Byloli učiněno takové rozhodnutí, může Rada rozhodnout kvalifikovanou většinou, že výkon určitých práv, která pro dotyčný stát vyplývají z aplikace této Smlouvy, včetně hlasovacích práv zástupců jeho vlády v Radě, budou poza41 stavena. Přitom přihlíží k možným dopadům takového pozastavení na práva a povinnosti fyzických a právnických osob. V případě článků 6 a 7 jde o obecnou smluvní vazbu Unie a Společenství k základním právům, nikoliv snad přímou inkorporaci práv a svobod obsažených v Evropské úmluvě o lidských právech. Dalším pramenem práv hospodářské a sociální povahy je Charta základních sociálních práv pracovníků (1989), která rozvíjí principy charakteristické pro Evropskou sociální chartu Rady Evropy. Třebaže počet vyhlášených práv je v Komunitární chartě vyšší, nacházejí se seřazena do kapitol, jejichž názvy odrážejí, že jde v podstatě o stejná práva jako v Evropské sociální chartě. Výjimku tvoří právo na volný pohyb, které ovšem platí jen pro příslušníky členských států ES, resp. dnešní občany Evropské unie, a vyplývá ze samotné logiky fungování jednotného evropského trhu. Z právního hlediska jde o pouhou deklaraci, která není formálně závazným aktem. Přesto ji Evropský soudní dvůr bere v úvahu. Kromě toho se na ni, stejně jako na Evropskou sociální chartu Rady Evropy, odvolává i primární právo, konkrétně čl. 136 Smlouvy ES při stanovení sociálních cílů Společenství a členských států. Již delší dobu byl proto jako nedostatek pociťován chybějící ucelený katalog, který by z různých zdrojů pocházející základní práva (viz výše) přehledným způsobem kodifikoval. Odpovědí se stalo přijetí Charty základních práv Evropské unie. Charta je významným dokumentem, který obsahuje zatím nejrozsáhlejší mezinárodní listinu práv. Zahrnuje totiž nejen práva, která již byla zakotvena dříve, v rámci jiných mezinárodních či evropských instrumentů, ale také formuluje nová práva, která jsou specifická pro seskupení států Evropské unie. Z hlediska struktury se Charta dělí na preambuli a sedm kapitol. V preambuli vyjádřily členské státy své rozhodnutí spojovat se do stále užší Unie a založit prostor svobody, bezpečnosti a práva. Zároveň se tam uvádí nejdůležitější inspirační zdroje, o něž se Charta opírá. Charta se vyznačuje nejen nebývale rozsáhlým katalogem základních práv, ale také jejich novým, a tudíž v kontextu mezinárodních lidskoprávních instrumentů neobvyklým tříděním. Na rozdíl od tradičního dělení na občanská a politická práva na straně jedné a práva hospodářská a sociální na straně druhé, které je typické pro většinu mezinárodních smluv o lidských právech, Charta rozčlenila vyhlášená práva do šesti kapitol, nazvaných podle základních hodnot, jež tato práva v sobě ztělesňují, a to: důstojnost, svobody, 42 rovnost, solidarita, občanství a spravedlnost. V tomto smyslu lze konstatovat, že tvůrci Charty se nenechali inspirovat ani formální strukturou starších mezinárodních dokumentů, ani různými teoretickými koncepcemi, které zdůvodňují tři, popř. čtyři generace lidských práv. Naproti tomu je zřejmé, že se Charta inspirovala Evropskou úmluvou, pokud jde o obsahově korespondující základní práva (v kapitolách věnovaných důstojnosti a občanským a politickým svobodám, jakož i v právu na soudní ochranu). Odkaz na Evropskou úmluvu i judikaturu Evropského soudu pro lidská práva je uveden v al. 5 Preambule Charty. Vztah Charty základních práv EU a Evropské úmluvy - materiální právo Po stručném připomenutí struktury Charty základních práv EU je nezbytné analyzovat její právní povahu, oblast použití, jakož i vztah k Evropské úmluvě. Problémům i možným řešením konkurenčního vztahu mezi různými institucionálními mechanismy kontroly lidských práv (zejm. mezi ESD a Evropským soudem pro lidská práva) bude pak věnována samostatná pozornost. Působnost Charty základních práv EU Charta sama řeší otázku rozsahu své aplikace, jakož i vztahu základních práv k právům obsaženým v Evropské úmluvě. Poslední, sedmá kapitola tak obsahuje všeobecná ustanovení vztahující se k celé Chartě, především její působnost, rozsah garantovaných práv, úroveň jejich ochrany a zákaz zneužití práv (čl. 51 až 54). Podstatné z hlediska sféry aplikace Charty je řešení obsažené v článku 51: “1. Ustanovení této Charty jsou určena institucím a orgánům Unie při zachování zásady subsidiarity a členským státům pouze tehdy, uplatňují-li právo Unie. Musí proto respektovat práva, dodržovat zásady a prosazovat jejich použití v souladu s jejich příslušnými pravomocemi.” Zároveň Charta podle čl. 51 odst. 2 nezakládá žádnou novou pravomoc ani nový úkol pro Společenství či Unii, ani nemění pravomoci a úkoly stanovené ve Smlouvách. To by ostatně ani nebylo možné, když Charta byla v r. 2000 přijata jako právně nezávazný dokument. Ke změně pravomocí ES či EU je třeba nové smlouvy, resp. revize zakládajících smluv. To za současného stavu a v důsledku principu subsidiarity znamená, že základní práva, jak jsou garan43 tována v Unii, jsou účinná jen v rámci pravomocí stanovených v těchto smlouvách.Věcná působnost Charty základních práv je tak dána rozsahem právního řádu ES/EU. S tím, jak se rozšiřuje a bude nadále rozšiřovat oblast úpravy evropského práva, musí se rozšiřovat i sféra aplikace základních práv. Naproti tomu v případě členských států má upřesňující poznámka, že se obsah Charty na ně vztahuje jen při provádění práva ES/EU, své plné opodstatnění. Z judikatury Evropského soudního dvora jednoznačně vyplývá, že povinnost členských států dodržovat v rámci Unie definovaná základní práva platí jen tehdy, pokud jednají v rámci práva Společenství. Tento princip zakotvený nyní i v Chartě (čl. 51 odst. 1) platí přirozeně jak pro centrální úřady, tak pro regionální či místní orgány, jakož i pro veřejné instituce, pokud uplatňují evropské právo. Naopak tam, kde neuplatňují evropské právo, jsou členské státy vázány jen ústavní úpravou základních (lidských) práv a závazky z mezinárodních smluv, jichž jsou stranami. Po vzoru klasických lidskoprávních instrumentů i Charta přiznává mnohá základní práva “každému” (každé osobě). Jedná se nejen o ochranu lidské důstojnosti, ale i o svobody, práva rovnosti a procesní práva. U dalších práv byl zvolen diferencovaný přístup. Některá práva jsou vyhrazena jen pro občany Unie, jako zejm. aktivní a pasivní volební právo do Evropského parlamentu a v komunálních volbách (čl. 39-40) a diplomatická a konzulární ochrana (čl. 46). Naopak jiná z práv občanů se vztahují i na “každou fyzickou nebo právnickou osobu s bydlištěm nebo registrovaným sídlem (sičge statutaire) v členském státě”; jde o právo na přístup k dokumentům, právo obracet se na ombudsmana EU a petiční právo (čl. 42-44). Výjimku v této kapitole představuje právo na dobrou správu (čl. 41), které bylo přiznáno každému. Některá ustanovení se dokonce obracejí přímo na příslušníky nečlenských států, jako je tomu v případě práva na rovnost podmínek (čl. 15 odst. 3). V jiných případech sice Charta explicitní rozlišení neprovádí, ale z povahy věci je zřejmé, že se úprava může vztahovat de facto jen na příslušníky nečlenských států, jak je tomu s právem azylu a zákazem vyhoštění nebo extradice (čl. 18 a čl. 19 odst. 2). Rozsah zaručených práv Další ze zásadních otázek je rozsah zaručených práv, a to vzhledem k paralelní existenci ústavních úprav základních práv v jednotlivých členských státech a evropského standardu, který vychází z Evropské úmluvy o lidských právech. Tvůrcům Charty EU šlo o to, aby vyloučili nebezpečí dvojích stan44 dardů lidských práv v Evropě, zejména však aby Charta neposkytovala nižší úroveň ochrany než Evropská úmluva. Proto bylo považováno za nezbytné zajistit koexistenci obou základních dokumentů při respektování výdobytků Evropské úmluvy, dosažených na základě jejího výkladu Evropským soudem pro lidská práva. Proto je i v Preambuli Charty obsažen odkaz na rozhodnutí Evropského soudu pro lidská práva. Samotná Charta řeší uvedené problémy ve dvou článcích poslední kapitoly. Podle obecné klauzule o omezení práv v čl. 52 odst. 1, vycházející z výroku ESD: “Jakékoliv omezení výkonu práv a svobod uznávaných touto Chartou musí být stanoveno zákonem a musí respektovat podstatu těchto práv a svobod. Podle zásady přiměřenosti lze omezení uplatnit pouze tehdy, jsou-li nezbytná a skutečně splňují cíle obecného zájmu uznávaného Unií nebo potřebou chránit práva a svobody jiných.” [...] Dámy a pánové, závěrem si dovolím konstatovat, že evropská kultura a civilizace stojí na křesťanských základech. Dle mého názoru se musí při dalším budování sjednocené Evropy vycházet právě z těchto základů, neboť jedině na principu křesťanské a sociální solidarity a při naplnění všech sociálních a lidských práv tak, jak jsou uvedena v závazných evropských dokumentech, lze vybudovat spravedlivý svět práce . 45 Erklärung des Kolpingwerkes Europa zur Europawahl 2009 Der Freiheit anderer Name heißt Verantwortung (Thomas Mann) Alle Bürger der Europäischen Union sind in der Zeit vom 4. bis 7. Juni 2009 aufgerufen, die Mitglieder des Europäischen arlaments zu wählen. 2009 kann Europa auch auf 20 Jahre Fall des Eisernen Vorhangs zurückblicken, und die politischen Ereignisse des Jahres 1989 eröffneten die Möglichkeit, die auf der Konferenz von Jalta beschlossene Spaltung Europas zu überwinden. In mehreren Erweiterungsrunden hat die EU verschiedene Länder Mittel- und Osteuropas in die Europäische Union aufgenommen, die mit ihren 27 Ländern und etwa 492 Millionen Bürgern nun das zweitgrößte auf der Basis demokratischer Prinzipien errichtete Gemeinwesen der Welt ist. Durch den Prozess der Europäischen Integration war es möglich, in Europa Frieden und Demokratie zu sichern und den Totalitarismus zu überwinden. Die wachsende Bedeutung des Europäischen Parlaments Als eine treibende Kraft der Europäischen Integration hat sich das seit 1979 direkt gewählte Parlament bewährt und es gehört heute zu den bedeutendsten Organen der Europäischen Union. Auch nach dem zumindest vorüber gehenden Scheitern des Europäischen Reformvertrages von Lissabon bleibt es das Ziel, das Europäische Parlament zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber mit dem Ministerrat zu machen. Dies würde den Einfluss der Bürger Europas stärken, über die Wahl ihrer Abgeordneten mehr Einfluss auf die Gesetze zu nehmen, die ihre Zukunft bestimmen, und an der Gestaltung der Gesellschaft sowie am Erhalt ihrer Freiheitsräume mitzuwirken. Wenn auch in den Medien und in der Öffentlichkeit die doch einflussreiche Position des Europäischen Parlaments nicht immer ausreichend gewürdigt wird, so haben seine Entscheidungen und Initiativen doch einen unmittelbaren Einfluss auf die Lebenssituation der Bürger in Europa. Wahlrecht ist auch Wahlpflicht Das Recht der Bürger auf eine direkte Wahl des Europäischen Parlaments ist von vielen Bürgern, zivilgesellschaftlichen Kräften und auch vom Kolpingwerk erkämpft worden, um den Einfluss der Bürger auf die europäische Politik und Gesetzgebung zu stärken und die für eine Demokratie im Rahmen der Gewal46 tenteilung notwendige Machtbalance zwischen den einzelnen Institutionen sicher zu stellen. Jeder Bürger kann durch die Abgabe seiner Stimme Einfluss auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes und der dort vertretenen Werte und Inhalte nehmen. Diesem jedem wahlberechtigten Bürger zustehende Recht entspricht aber auch eine moralische Pflicht zur Ausübung dieses Rechts. Wenn wir in Europa die Freiheit erhalten wollen, dann sind die Bürger aufgerufen, durch Wahlbeteiligung ihren Freiheitsraum in Verantwortung auszufüllen. Dabei haben die politischen Parteien die Aufgabe, ihre Positionen offen darzulegen und über ihre bisherige Arbeit und Entscheidungen im Europäischen Parlament zu informieren. Die Bürger sollen die Zeit vor der Wahl dazu nutzen, sich über die Vorstellungen der Kandidaten zu informieren. Christen können aus dem Evangelium und aus der kath. Soziallehre Kriterien ableiten, um die inhaltlichen Positionen der Kandidaten einzuordnen und unter Berücksichtigung dieser Kriterien ihre Wahlentscheidung zu fällen. Das Kolpingwerk Europa verbindet mit der Wahl des Europäischen Parlamentes auch verschiedene Erwartungen an die neu zu wählenden Parlamentarier: Die Würde des Menschen verteidigen Die Würde des menschlichen Lebens ist weiterhin in vielfältiger Weise bedroht. Dies gilt in besonderer Weise für das noch nicht geborene menschliche Leben und für die Phase am Ende des menschlichen Lebens. Alle Menschen haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dies gilt auch für Embryonen. Werden die zukünftigen Parlamentarier sich dafür einsetzen, dass sowohl im Bereich der Forschungsförderung wie auch in anderen Politikbereichen der Europäischen Union die Menschenwürde in allen Phasen des Lebens gesichert und eingehalten wird? Für Menschenrechte verstärkt eintreten Menschenrechte sind weltweit immer gefährdet. Die im Lissaboner Reformvertrag integrierte Grundrechtscharta stellt in der Definition der Menschenrechte einen Meilenstein dar, da sie die bürgerlichen Freiheitsrechte mit den Sozialrechten und den Rechten der nachwachsenden Generationen verbindet. Wird sich das neue Parlament (unabhängig von der Ratifizierung des Reformvertrages) für die Anwendung der in der Grundrechtscharta beschriebenen 47 Menschenrechte einsetzen und dabei berücksichtigen, dass Recht, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Garanten der Menschenrechte Grundpfeiler eines dauerhaften Friedens sind und dauerhafter Frieden nicht erreicht werden kann, wenn Verantwortliche für systematische Menschenrechtsverletzungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden? Die Schöpfung bewahren Der Klimawandel weltweit und die damit verbundenen zunehmenden Überschwemmungen bzw. Dürreperioden haben den Menschen deutlich vor Augen geführt, wie die durch den Menschen bewirkten Änderungen im Klima nicht nur zu einer unmittelbaren Bedrohung für den Menschen durch Naturkatastrophen werden können, sondern auch die Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung in Frage stellen können. Die durch Überschwemmungen und Dürre verringerte Lebensmittelproduktion und die Verdrängung der Produktion von Nahrungsmitteln durch die vermehrte Erzeugung von Biokraftstoffen führt zu erhöhten Lebensmittelpreisen und in manchen Ländern zu Hungerrevolten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt mancher Staaten bedrohen. Wird sich das Europäische Parlament mit seinem entscheidenden Einfluss auf die Umweltgesetzgebung weiterhin für wirkungsvolle Maßnahmen zum Klimaschutz und für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen und eine Agrarpolitik unterstützen, die nicht auf eine großflächige Nutung von Ackerland für den Anbau von Pflanzen zur Energienutzung setzt, sondern die regionale Lösungen bevorzugt? Die Menschenwürde am Arbeitsplatz sichern Der durch die Globalisierung bedingte starke Wandel der Arbeitswelt bedroht in seinen Auswirkungen auch die Menschenwürde. Die zunehmende Zahl von prekären Arbeitsplätzen, der ansteigende Anteil der Schattenwirtschaft, der wachsende Druck zu immer größerer Mobilität ist eine Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das von der EU präferierte System der Flexicurity, welches vermehrte Flexibilität mit mehr Sicherheit verbinden will, steht aber in der Gefahr, das Sozialschutzprinzip zu schwächen und Menschen dazu zu zwingen, gegen ihren Willen aus Lebenszusammenhängen gerissen zu werden. Die geforderte erhöhte Flexibilität hat vor allem Konsequenzen für den familiären Zusammenhalt, da ein gelingendes Familienleben gemeinsame Zeit erfordert. Werden sich die europäischen Parlamentarier dafür einsetzen, 48 dass sich auch eine Flexibilisierung des Arbeitsrechtes an den Grundsätzen „Guter Arbeit“ orientiert und damit Arbeitnehmerrechte und Teilhabe, faire Löhne, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und eine familienfreundliche Arbeitsorganisation erhalten bleiben oder gestärkt werden? Ganzheitliche Familienpolitik betreiben Wenn auch die Familienpolitik vorrangig eine nationalstaatliche Aufgabe ist, so hat doch auch die EU mit ihrer Gesetzgebung direkt und indirekt einen starken Einfluss auf viele Bereiche des Familienlebens. Die Familie war und ist für die meisten Europäer die natürliche erste Solidargemeinschaft und damit Garant für Sicherheit, Geborgenheit und Stabilität. Es ist daher zu begrüßen, wenn auf Anregung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses ein langfristig angelegter Aktionsplan für die Familie entwickelt werden soll und eine ganzheitliche Familienpolitik angestrebt wird, die auch mithelfen kann, die demografischen Probleme in Europa zu lösen. Wird das Europäische Parlament sich auch in Zukunft dafür einsetzen, unter Respekt der Vielfalt die auf die Ehe gegründete Familie als Grundeinheit der Gesellschaft zu unterstützen? Soziale Dimension Europas stärken Bei aller Unterschiedlichkeit der sozialen Sicherungssysteme in den Nationalstaaten der EU gibt es doch eine weitgehende Übereinstimmung im Hinblick auf die Rolle des Einzelnen und des Staates bei der Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken. Gerade angesichts weltweit anwachsender Unsicherheiten erwartet der Bürger auch von der EU erkennbare Beiträge und Impulse zur sozialen Sicherheit. Da die Leistungen der EU bei der Sicherung des Friedens und der Stärkung der Demokratie schon weitgehend als selbstverständlich angesehen werden, ist der Beitrag der EU zur sozialen Sicherheit für die Bürger zu einem wesentlichen Gradmesser für ihre Zufriedenheit und Zustimmung mit der EU geworden. Wird das Europäische Parlament daher zu einer sozial ausgewogenen Wettbewerbspolitik beitragen? Verantwortung für die Welt wahrnehmen So groß die Herausforderungen in Europa sind so wenig darf sich Europa auf sich selbst beschränken. Die Entwicklungsund Handelspolitik der EU muss 49 auch die Ärmsten im Blick behalten und sich nachhaltig für die Überwindung vor allem der absoluten Armut einsetzen. So dürfen die regionalen Freihandelsabkommen mit den sog. AKP-Staaten deren wirtschaftliche Entwicklung und die Existenzgrundlagen kleiner Produzenten in diesen Staaten nicht gefährden. Auch im Hinblick auf die in Europa Asyl suchenden Menschen muss sicher gestellt bleiben, dass diesbezüglich Schutzbedürftigen der erforderliche Schutz gewährt wird und vor allem auch besonders hilfsbedürftige Gruppen Berücksichtigung im Rahmen der Asylsuche finden. Dabei ist besonders auch auf die Lage der Christen hinzuweisen, da Christen weltweit die Religionsgruppe sind, die am stärksten unter Verfolgung zu leiden haben. Es stellt sich die Frage, ob die Parlamentarier ihre Verantwortung für die Realisierung der Millenniums-Entwicklungsziele sehen und anerkennen, dass Europa hier einen besonderen Beitrag zu leisten hat und sich auch im Hinblick auf die der Europäischen Union zugrunde liegenden Werte für eine Asylregelungen einsetzen, welche die Ausgestaltung der Zuwanderung in einer Weise sicherstellt, dass dieIntegrationsziele erreicht werden? Die europäische Identität stärken Aktuelle Umfragen in den Mitgliederstaaten der Europäischen Union lassen eine abnehmende Zustimmung zum Europäischen Integrationsprozess erkennen. Dies ist zum einem durch Unkenntnis über die europäischen Institutionen und Entscheidungsprozesse zu erklären, zum anderen aber auch durch ein Gefühl wachsender Ohnmacht gegenüber Entscheidungen der Organe der Europäischen Union. Die Europäische Union bedarf einer Ordnung, in der die reale Vielfalt der Regionen und Nationen als eigentlicher Reichtum und Quelle der Kreativität Europas so gesichert ist wie ihre Handlungsfähigkeit. Sie muss konsequent nach dem Subsidiaritätsprinzip ausgerichtet und demokratisch organisiert und kontrolliert sein. Beides ist unumgänglich, um die Bürger Europas dauerhaft für den europäischen Einigungsprozess zu gewinnen. Die Bürger Europas werden diesen Weg nur mitgehen, wenn sie die EU als eine Ordnung erleben, die ihre Anliegen, die Anliegen ihrer Region und ihrer Nation ernsthaft vertritt. Werden die europäischen Parlamentarier für ein Europa eintreten, das diese Elemente mitformt, sie nicht verdrängt und ihre Eigenständigkeit nicht in Frage stellt? 50 Die Grenzen Europas Europa ist nichts Beliebiges, sondern durch Geschichte, Geografie und sein geistig- religiöses Erbe bestimmt. Soweit es etwas Bestimmtes bleiben will, muss es seine Grenzen definieren. Sie sind zunächst inhaltlicher Art und ergeben sich aus den untereinander geteilten Überzeugungen, gemeinsamen Werten und aus den historischen Erfahrungen, in denen sich diese Überzeugungen entwickelt haben. Die Grenzen der Europäischen Union und damit die Zahl der Mitgliederstaaten werden auch bestimmt durch die Aufnahmefähigkeit der EU. Da diese ob ihrer Handlungsfähigkeit nicht unbegrenzt sein kann, sind auch andere Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit neben einer Vollmitgliedschaft eine realistische Alternative. Europäisches Bürgerbewusstsein braucht eine europäische Zivilgesellschaft Die europäische Integration kann auf Dauer nur dann erfolgreich sein, wenn sie nicht allein eine Initiative der Eliten ist, sondern von den Bürgern mitgetragen wird und sich ein europäisches Bürgerbewusstsein entwickelt. Dazu ist gewiss auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Vor allem aber sind bürgergesellschaftliche Institutionen und Organisationen unverzichtbar, die sich über Ländergrenzen hinweg der Mitgestaltung der europäischen Gesellschaft stellen. Diese zivilgesellschaftlichen Organisationen vor allem im Jugendbereich brauchen nicht nur Unterstützung bei einzelnen, am Gemeinwohl orientierten Initiativen, sondern eine Stärkung ihres strukturellen Unterbaus durch eine institutionelle Förderung. Wird sich das Europäische Parlament für eine Stärkung der Zivilgesellschaft und seiner Institutionen einsetzen? Das Kolpingwerk Europa als katholischer Sozialverband mit 300.000 Mitgliedern in 13 Staaten der Europäischen Union setzt sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges verstärkt für die Europäische Integration ein und hat aktiv den Europäischen Integrationsprozess begleitet. Mit seiner 1970 erhobenen Forderung nach Direktwahlen zum Europäischen Parlament hat es sich eingesetzt für eine Stärkung der demokratischen Kontrolle der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates und nach 1989 in den Ländern Mittelund Osteuropas durch den Aufbau zivilgesellschaftlicher Gruppen und eine verstärkte Bildungsarbeit das demokratische Bürgerbewusstsein gefördert. 51 Als katholischer Sozialverband engagiert sich der Verband in allen Ländern, in denen er vertreten ist, für die Lösung sozialer Probleme, setzt Initiativen im Bereich der beruflichen Bildung und im Jugendaustausch, befähigt und ermutigt vor allem jugendliche Mitglieder zu politischem Engagement und beschäftigt sich in seiner Bildungsarbeit kontinuierlich mit Themen der Europäischen Integration. Als Teil eines internationalen Verbandes pflegen das Kolpingwerk Europa und seine ihm angeschlossenen Nationalverbände Kontakte zu anderen Kontinenten und stellen sich damit auch ihrer globalen Verantwortung. Bei seinen Initiativen lässt sich das Kolpingwerk vom christlichen Menschenbild leiten, indem es immer wieder die Würde der menschlichen Person betont, sich für ihre Rechte einsetzt und den Einzelnen aber gleichzeitig auch auf seine soziale Verantwortung hinweist. Durch seine Bildungsarbeit befähigt es den Einzelnen zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und nimmt als Gemeinschaft am Gemeinwohl ausgerichtete gesellschaftliche Aufgaben wahr. Das Kolpingwerk Europa sieht in Ehe und Familie eine der Grundzellen der Gesellschaft, in einer gerechten Gestaltung der Arbeitswelt einen Lösungsansatz der Sozialen Frage und in seinem Einsatz für die Internationale Solidarität einen Beitrag zur Förderung und Sicherung des Friedens. Die weitere Mitarbeit an der Ausgestaltung der Europäischen Integration und die Herausarbeitung der gemeinsamen Werte als Grundlage für das europäische Bewusstsein bleiben eine ständige Aufgabe für das Kolpingwerk Europa und seine Mitglieder. Beschlossen durch die Kontinentalversammlung des Kolpingwerkes Europa am 16.11.2008 in Brno, Tschechische Republik. Für KOLPING INTERNATIONAL: Anton Salesny Ottmar Dillenburg Barbara Breher Hubert Tintelott Europabeauftragter Europapräses Vorsitzende Generalsekretär Internat. Kolpingwerk Kolpingwerk Europa Kolpingwerk Europa Internat. Kolpingwerk 52 Impressionen aus der Veranstaltung in Blansko Europavorsitzende Barbara Breher Referent Joachim Herudek Europapräzes Ottmar Dillenburg 53 ERKLÄRUNG VON „KOLPING INTERNATIONAL“ ZUR INTEGRATION EUROPAS UND ZUM EINSATZ DES EUROPARATES FÜR DIE MENSCHENRECHTE (Europaratserklärung 2008 von Brno / Tschechische Republik) Die Menschenrechte weltweit zu verwirklichen ist eine der wichtigsten politischen Aufgabe unserer Zeit. Alle Menschen, die an der Entwicklung eines demokratischen, friedlichen und gerechten Zusammenlebens interessiert sind, stehen in der Verantwortung, an der Erfüllung dieser Aufgabe mitzuwirken. Auch das Kolpingwerk und seine Mitglieder stellen sich dieser Aufgabe, zu der es in den gesellschaftspolitischen Leitlinien von KOLPINGINTERNATIONAL heißt: „Die jeweilige Würde des Menschen als Person kann und darf durch keinerlei Maßnahmen des Gesetzgebers aufgehoben werden. Die unveräußerlichen und unverletzlichen Menschenrechte, im Besonderen Glaubens-, Religions- und Gewissensfreiheit sowie das Recht auf Leben müssen von nationalen wie internationalen Gesetzgebergremien unbedingt beachtet bleiben. Je mehr verantwortete Freiheit des Menschen, umso geringer sind seine Nöte in Gesellschaft.“ KOLPING INTERNATIONAL als NGO des EUROPARATES - erinnert daran, dass vor 60 Jahren im Mai 1948 der Haager Europakongress mit seinen Resolutionen die Grundlagen für die Erarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Errichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geschaffen hat; - unterstreicht, dass die ebenfalls vor 60 Jahren im Dezember 1948 angenommene „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen“ einen wichtigen Impuls für die Menschenrechtsaktivitäten des EUROPARATES gegeben hat; - begrüßt, dass das Ministerkomitee des EUROPARATES die Garantie der langfristigen Effizienz des von der EMRK geschaffenen Systems als Hauptpriorität für das laufende Jahr festgelegt hat; - unterstützt die entsprechenden Aktivitäten des EUROPARATES und unterbreitet im Hinblick darauf die folgenden Vorschläge: 54 1. Allgemeines - unterstreicht, dass, wenn auch nach Meinung der früheren irischen Präsidentin und UN – Menschenrechtskommissarin, Mary Robinson, Europa der Teil der Welt ist, wo die Menschenrechte am meisten beachtet werden, die Möglichkeiten für eine Verbesserung des Schutzniveaus bei weitem nicht erschöpft sind; - bemerkt, dass das auf der EMRK basierende Menschenrechts-Schutzsystem mit rechtlich bindenden Entscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das wirksamste in Europa ist; - begrüßt, dass die Parlamentarische Versammlung des EUROPARATES am 18.4.2007 erstmalig eine Debatte über den Stand der Menschenrechte und der Demokratie in Europa abgehalten hat und dabei alle wichtigen Akteure der Schutz- und Monitoringsysteme des EUROPARATES für die Menschenrechte zusammenbrachte; - stellt mit Genugtuung fest, dass außer dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Menschenrechtskommissar des EUROPARATES seit März 2008 auch das Ministerkomitee des Europarates einen Jahresbericht über seine Aktivitäten - betreffend die EMRK - vorlegt, der auf der Website des Ministerkomitees abrufbar ist; - begrüßt, dass der Bericht des Ministerkomitees über die Überwachung der Durchführung der Urteile des EGMR im Jahr 2007 die Transparenz dieses Verfahrens entscheidend verbessert; 2. Beachtung der Menschenrechte im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus - nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der EUROPARAT seit dem 11. September 2001 seine Arbeiten zur Bekämpfung des Terrorismus intensiviert hat und stets darauf achtet, dass dabei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der individuellen Freiheiten und den Erfordernissen der kollektiven Sicherheit in Anbetracht der neuen Formen des Terrorismus hergestellt wird; 55 3. Schutz einzelner Rechte a. Religionsfreiheit - bedauert, dass auch in Europarats-Mitgliedsstaaten nach wie vor keine Religionsfreiheit i.S.d. Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention gegeben ist; b. Folterverbot - begrüßt, dass die Bemühungen des EUROPARATES zur Schaffung eines folterfreien Europas einen neuen Impuls durch das Europäische Parlament erhalten haben. In einer am 8. Mai 2008 angenommenen Resolution des Europäischen Parlaments heißt es: „fordert den EU-Ministerrat und die EUKommission auf, die Zusammenarbeit mit dem EUROPARAT zu intensivieren im Hinblick auf die Schaffung einer europaweiten Zone, die frei von Folter und anderen Misshandlungen ist, als ein klares Signal dafür, dass sich die europäischen Länder fest dafür engagieren, solche Praktiken innerhalb ihrer Grenzen zu beenden“; - ersucht den EUROPARAT, seine entsprechenden Aktionen gegen die Folter zu verstärken, auch im Hinblick darauf, dass in Urteilen des EGMR immer wieder Verletzungen der EMRK wegen unmenschlicher und entwürdigender Behandlung oder sogar Folter festgestellt werden; c. Minderheitenschutz - stellt fest, dass der Minderheitenschutz und insbesondere die Rechte der Roma beim EUROPARAT große Priorität haben; bedauert dass nach der Aussage des slowakischen Außenministers Jan Kubis die Roma, die in fast allen Staaten des EUROPARATES als Minderheiten leben, nach wie vor diskriminiert werden, sowie Vorurteilen und feindlichen Haltungen ausgesetzt bleiben; - stellt mit Genugtuung fest, dass die Versammlung auch Berichte über die Minderheiten in einzelnen Mitgliedstaaten (Serbien, Griechenland, Türkei) und über „best practices“ aber auch Defizite bei der Durchführung der Standards für den Minderheitenschutz in Europa in Ausarbeitung hat; 56 d. Kinderrechte - vermerkt als positiv, dass die Kinderrechte unter dem Titel „Ein Europa für und mit Kindern aufbauen“ einen bedeutenden Stellenwert auf der Tagesordnung des EUROPARATES haben; - begrüßt, dass für die Jahre 2009 bis 2011 eine neue Strategie „Schutz, Fürsorge und Mitbestimmung von Kindern in Europa“ ausgearbeitet wird und unter anderem weniger Gewalt gegen Kinder, eine bessere Mitwirkung von Kindern in der Gesellschaft sowie eine kinderfreundlichere Justiz angestrebt werden sollen; 4. Untersuchung von gravierenden Menschenrechtsverstößen durch die Parlamentarische Versammlung - vermerkt mit Genugtuung, dass die Parlamentarische Versammlung des EUROPARATES verstärkt Untersuchungen über schwere Menschenrechtsverletzungen durchführt; nach den CIA-Fällen (geheime Gefängnisse und illegale Gefangenentransfers in Europa) ging es unter anderem um den missbräuchlichen Rückgriff auf die Strafjustiz in Weißrussland, die sog. Schwarzen Listen des UN-Sicherheitsrats und der EU, sowie um die von hohen Verantwortlichen in der Ukraine während der Präsidentschaft von Leonid Kutschma begangenen Verbrechen; 5. Reform des Verfahrens nach der EMRK und Arbeitslast des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - bedauert, dass vier Jahre nach seiner Auflage zur Zeichnung das Protokoll Nr. 14 zur EMRK, mit dem das Verfahren für die Behandlung von Menschenrechtsbeschwerden reformiert wird, wegen der fehlenden russischen Ratifizierung immer noch nicht in Kraft getreten ist; das Protokoll Nr.14 würde die Effizienz des Gerichtshof erheblich steigern und ihm ermöglichen, bedeutend mehr Entscheidungen zu treffen; - hofft, dass falls Russland nicht doch noch ratifiziert, die Außenminister der Europaratsstaaten spätestens bis Mai 2009 über die Konsequenzen der Situation und Alternativlösungen beraten; - vermerkt, dass jedes Jahr etwa 40.000 Bürger in den Mitgliedstaaten des EUROPARATES der Meinung sind, dass Ihre Menschenrechte von den natio57 nalen Gerichten nicht ausreichend gewährt werden und hoffen beim EGMR ihr Recht zu bekommen; obwohl der Gerichtshof so effizient wie möglich arbeitet, ist die Zahl der anhängigen Beschwerden gravierend gestiegen. 6. EU und EUROPARAT: Menschenrechtsfragen - begrüßt, dass das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Europarat - betreffend die Zusammenarbeit zwischen der Grundrechtsagentur der EU und dem EUROPARAT - unterzeichnet worden ist und hofft, dass damit die Weichen für eine konstruktive und komplementäre Kooperation zwischen den beiden Institutionen gestellt worden sind. KOLPING INTERNATIONAL möchte mit dieser Erklärung nicht nur die herausragende Rolle des EUROPARATES beim Schutz und bei der Durchsetzung würdigen, sondern setzt sich dafür ein, dass der EUROPARAT auch weiterhin eine Pionierrolle bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Menschenrechte behält. Dies tun wir nicht allein durch den Versand dieser Erklärung an ca. 1.750 Personen des öffentlichen Lebens in Europa, sondern auch durch das Aufgreifen dieses Themas in der Bildungsarbeit des Verbandes. Beschlossen durch die Kontinentalversammlung des Kolpingwerkes Europa am 16.11.2008 in Brno, Tschechische Republik. Köln / Brno, 16. November 2008 Für KOLPING INTERNATIONAL: Anton Salesny Ottmar Dillenburg Barbara Breher Hubert Tintelott Europabeauftragter Europapräses Vorsitzende Generalsekretär IKW Kolpingwerk Europa Kolpingwerk Europa IKW 58 Protokoll der Sitzungen der Arbeitsgruppen während der Kontinentalversammlung des Kolpingwerkes Europa in Blansko, Tschechien, am 15. November 2008 Thema: Was erwarten wir als Nationalverbände vom Kontinentalverband Europa? Arbeitsgruppe 1 Leitung: Barbara Breher Aus der Arbeitsgruppe 1 wurde berichtet, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Kommunikationsstrukturen zu verbessern. Hier seien zukünftig auch in höherem Maße als bisher die modernen Kommunikationsmittel zu nutzen und es wurde angeregt, möglicherweise durch Präsentationen im Internet Best-Practice-Beispiele von gelungenen Aktionen und Initiativen der Nationalverbände als Anregung auch den anderen Verbänden zu vermitteln. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld für den Kontinentalverband liege im Bereich der Vermittlung politischeuropäischer Entwicklungen an die Nationalverbände und Kolpingsfamilien. Der Kontinentalverband müsse sich geeignete Informationswege überlegen, wie wichtige politische Entscheidungen auf europäischer Ebene so an die anderen verbandlichen Ebenen weiter gegeben werden könnten, dass diese auch in dem gesellschafts-politischen Engagement der Nationalverbände ihren Widerhall finden können. Im Hinblick auf die Kontinentalversammlung selbst wurde darauf verwiesen, dass neben den rein formellen Teilen der Versammlung auch die Pausen von großer Bedeutung seien, da es dort einen intensiven informellen Austausch zwischen den Delegierten der einzelnen Nationalverbände gebe und dabei auch sehr viele Erfahrungen aus der konkreten Kolpingarbeit weiter gegeben würden. Arbeitsgruppe 2 Leitung: Hubert Tintelott Die Arbeitsgruppe 2 verwies darauf, dass die Kontinentalversammlung ein wichtiges Kommunikationsinstrument im Rahmen des Kolpingwerkes Europa darstellt und zukünftig jedoch überlegt werden sollte, ob im Rahmen solcher Versammlungen nicht einzelne Nationalverbände sich mit ihrer Arbeit verstärkt vorstellen könnten. Zwar sei es möglicherweise nicht sinnvoll, dass je59 der einzelne Nationalverband sich bei jeder Kontinentalversammlung vorstellt, jedoch wäre es denkbar, dass auf der Versammlung für den jeweiligen Schwerpunkt einzelne Nationalverbände mit Best-Practice-Beispielen zu Wort kämen. Auch sei ggf. darüber nachzudenken, dies durch Ausstellungen oder kleine Filme zu tun. Daneben sieht man die Aufgabe, dass das Kolpingwerk Europa vor allen Dingen die folgenden Aufgabenbereiche über übernehmensollte: Schulungen zum Thema Katholische Soziallehre: Hier sollte die Schulungsmaßnahme von Soest aufgegriffen werden und es sei zu überlegen, ob die dort ausgebildeten Multiplikatoren nicht dauerhaft in ein Netzwerk eingebunden und sich regelmäßig zu Weiterbildungstreffen zusammen finden könnten. Auch die Verabschiedung politischer Erklärungen zu europäischpolitischen Aufgabenfeldern wurde weiterhin für wichtig erachtet und darüber hinaus die Organisation von partnerschaftlichen Begegnungen auch zwischen einzelnen Nationalverbänden. Das Kolpingwerk Europa müsse auch bei den Treffen zwischen einzelnen Nationalverbänden immer wieder initiativ mitwirken und diese ggf. auch begleiten. Arbeitsgruppe 3 Leitung: Margita Marková Im Hinblick auf die Erwartungen an das Kolpingwerk Europa äußerte diese Arbeitsgruppe die Erwartung, dass auch zukünftig politische Entwicklungen auf europäischer Ebene so aufgearbeitet werden, dass sie für die einzelnen Nationalverbände aufgegriffen und umgesetzt werden können. Vor allen Dingen sei man an Entwicklungen auf sozialer Ebene interessiert. Im Hinblick auf die Vernetzung zwischen den einzelnen Nationalverbänden sei es wünschenswert, wenn auf der Internetseite des Kolpingwerkes Europa möglicherweise auch Jahresberichte der einzelnen Nationalverbände präsentiert werden könnten oder zumindest Best-Practice-Beispiele aus den einzelnen Nationalverbänden. Angeregt wurde auch, dass möglicherweise interessante Arbeitsstellen im europäischen Bereich auf der Internetseite präsentiert werden könnten, auch als Serviceangebot für die Kolpingmitglieder. Damit die Kommunikation zwischen den einzelnen Nationalverbänden und der kontinentalen Ebene optimiert wird, hält der Arbeitskreis es für erforderlich, dass in jedem Nationalverband eine Person für Kommunikation benannt wird. Im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsweise der Kontinentalversammlung wurde angeregt, Referate, die bereits vor der Kontinentalversammlung schrift60 lich vorliegen, den Nationalverbänden zuzuleiten, damit diese ggf. bereits im Vorfeld übersetzt und ihren Delegierten mitgegeben werden können, was zu einer Verlebendigung der Diskussion im Anschluss an die Referate beitragen könnte. Diskussionen in den Arbeitskreisen 61 Teilnehmer 62 63 64